Afrikaner und die Behörden in Wien und Österreich

Die rechtliche Situation von Zuwanderern und Asylanten

Aufenthaltsrecht:

Für die dauerhafte Niederlassung in Österreich benötigt man eine Niederlassungsbewilligung, die einer Quotenbeschränkung unterliegt. Danach ist der Zuzug auf 8240 Einwanderer/Jahr beschränkt  (2400 Schlüsselkräfte, 5490 Plätze für den Titel Familienzusammenführung und 390 Privatiers), wobei qualifizierte Zuwanderer zukünftig erheblich bevorzugt werden. Für den Weiterverbleib im Land benötigt man den Nachweis eines gesicherten Mindesteinkommens (dieses orientiert sich am Sozialhilfesatz und liegt bei EURO 500/Person/Monat und 1000/Ehepaar) sowie einer „ortsüblichen“ Wohnung (zumindest 10m2/Person). Erst ab 5 Jahren Aufenthalt ist man besser vor Ausweisung geschützt. Die erste Aufenthaltsbewilligung wird für max. 1 Jahr, die zwei darauffolgenden werden für jeweils maximal 2 Jahre erteilt. Eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhält man erst nach 5 Jahren, falls

    • man als Familienerhalter seit 5 Jahren dauerhaft in Österreich lebt;

    • man über alle Voraussetzungen für die Erteilung verfügt;

    • man über ein regelmäßiges Einkommen verfügt;

    • Verhinderungsgründe unabsehbar sind (wie ein voraussichtlicher baldiger Verlust des Arbeitsplatzes und der Wohngelegenheit).

Selbst bei aufrechter Aufenthaltsgenehmigung ist eine Ausweisung möglich, falls man sich länger als 1 Jahr, aber kürzer als 8 Jahre in Österreich aufhielt und fast ein Jahr lang ununterbrochen arbeitslos war.

Auch der Familiennachzug ist bürokratisch enorm erschwert. Er ist nur möglich bei

    • einem ausreichenden Einkommen;

    • genügendem Wohnraum (mind. 10m2/Person);

    • einem freien Quotenplatz. Kinder darf man nur vor dem Überschreiten des 14. Lebensjahres nachholen. Auch in Wien geborene Kinder brauchen eine Niederlassungsbewilligung.

Jede Niederlassungsbewilligung ist an bestimmte Zuwanderungszwecke gebunden: So unterscheidet man zwischen Schlüsselarbeitskräften und deren Familienangehörigen; selbständig und unselbständig Erwerbstätigen sowie Familiennachzug. Erst nach 8 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf Änderung des Aufenthaltszwecks Familiennachzug zu Arbeitszwecken. Schwierig ist vor allem die Änderung eines Aufenthaltszwecks von einem nicht quotenpflichtigen Zweck, wie z.B. Studium, zu einem quotenpflichtigen, wie z.B. Arbeit.

2. Das Ausländerbeschäftigungsrecht

Wer in Österreich lebt, darf deshalb noch längst nicht arbeiten. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) regelt, unter welchen Bedingungen Nichtösterreicher in Österreich unselbständig arbeiten dürfen. Die wichtigsten Genehmigungen sind die Beschäftigungsbewilligung (BB), die Arbeitserlaubnis (AE) und der Befreiungsschein (BS). Nach dem Fremdengesetz 1997 dürfen nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung für jeglichen Zweck unter den Voraussetzungen des AuslBG eine BB erhalten. Schüler und Studenten mit einer Aufenthaltserlaubnis sowie Personen mit Niederlassungsbewilligung für einen privaten Aufenthalt dürfen keiner offiziellen Beschäftigung nachgehen.

Die Erteilung einer BB hängt wesentlich davon ab, ob die Maximalwerte der Ausländerbeschäftigung bei Bund (= Bundeshöchstzahl, BHZ) und Länder (= Landeshöchstzahl, LHZ) bereits erreicht wurden. Diese liegen aktuell bei 8% der gesamten Arbeitskräfte. Falls diese Grenzwerte erreicht werden, gibt es nur mehr Bewilligungen nach einem wesentlich erschwerten Verfahren. Das Arbeitsmarktservice (AMS) muß nun prüfen, ob geeignete inländische oder schon dem Arbeitsmarkt angehörige ausländische Bewerber für vorhandene Stellen vorhanden sind. Nur bei Nachweis des Fehlens lokaler Arbeitskräfte haben zusätzliche Arbeitsuchende eine Chance auf eine Beschäftigungsbewilligung. Der Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung ist daher alles andere als einfach und in vielen Fällen aussichtslos oder extrem langwierig. Selbst für eine sogenannte geringfügige Beschäftigung benötigt man eine Beschäftigungsbewilligung. Anfangs wird diese für  ein Jahr erteilt und ist an den Arbeitgeber und nicht an den Arbeitnehmer gebunden. Man muß also zuerst einen Arbeitsplatz finden und erfährt erst dann, ob man arbeiten darf. War man in den letzten 14 Monaten zumindest 52 Wochen unselbstständig tätig, erhält man Anspruch auf die Arbeitserlaubnis, die die freie Wahl des Arbeitgebers im gleichen Bundesland in der gleichen Branche ermöglicht. Erst nach 8 Jahren beruflicher Tätigkeit erhält man normalerweise einen Befreiungsschein, der die Gleichstellung mit Österreichern am Arbeitsplatz bringt. Nachziehende Familienmitglieder erhalten eine Arbeitsbewilligung erst nach 8 Jahren Aufenthalt, ab 2002 soll diese Frist auf 5 Jahre verkürzt werden. Ab 2002 ist mit einer weiteren Verschärfung des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu rechnen, da in Zukunft nur noch qualifizierte Facharbeiter und Führungskräfte als Zuwanderer für den österreichischen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Diese müssen über ein Monatseinkommen von zumindest ATS 26.000 brutto (etwa 1890 €) verfügen.

Die schwierige Situation von Asylwerbern in Österreich

Durch die Randlage Österreichs innerhalb der Europäischen Union und seine langen Außengrenzen suchen überdurchschnittlich viele Personen in Österreich um Asyl an. Die Anerkennungsrate sank in den letzten Jahren kontinuierlich und lag zuletzt bei ca. 4%, was trotz allem im EU-Durchschnitt liegt. Besonders erschwerend für Asylwerber ist die sogenannte Drittstaatsklausel, d.h. daß kein Asyl in Österreich gewährt wird, falls die Einreise nach Österreich aus einem „sicheren“ Staat mit „akzeptabler“ Menschenrechtspraxis erfolgte. Asylwerber fallen oft in ein schwarzes Loch. Der UNHCR kritisierte an der österreichischen Asylpraxis vor allem[1]:

    • den geringen Prozentsatz der Asylwerber in Bundesbetreuung. Asylwerbern ist grundsätzlich Unterkunft, Essen und medizinische Versorgung zu gewähren. Allerdings besteht in Österreich kein Rechtsanspruch darauf. Nach Angaben des UNHCR fallen ca. 2/3 der Asylwerber aus der sogenannten Bundesbetreuung heraus und sind somit gänzlich unabgesichert[2]. Sie sind völlig auf die Hilfe von Freunden, NGOs und karitativer Organisationen angewiesen. Sind auch diese trotz ihres Engagements überfordert, landet der Asylant häufig auf der Straße[3];

    • die Praxis der Schubhaft für Asylwerber, die weder nach Hause noch in einen Drittstaat abgeschoben werden können;

    • die relativ hohe Anzahl minderjähriger Schubhäftlinge.

Ein erschütterter Jugendrichter, aus dessen Fenster sich ein verzweifelter afrikanischer Asylwerber am 4. August 2001 in den Tod stürzte (er wurde des Drogenhandels verdächtigt), verlangt ein Umdenken. Er fordert wie viele andere das Recht der Asylwerber auf Arbeit, um ihnen das aus der Hoffnungslosigkeit geborene Abdriften in den Drogenhandel zu ersparen[4]. Positiv wurde vom UNHCR hingegen vermerkt, daß in Österreich Asyl gewährt wird, falls bereits andere Familienangehörige Asyl erhielten.

Die Statistik des UNHCR über die Asylentscheidungen vom 1.1.2001-1.8.2001 zeigt die geringen Chancen afrikanischer Asylwerber auf Asylgewährung[5]:

Tabelle 48: Chancen von Afrikanern auf Asylerteilung

Land des Asylwerbers Asyl bewilligt Asyl abgelehnt Gesamt Anerkennungsquote in %
KONGO 32 41 73 43,8
NIGERIA 1 142 143 0,7
SIERRA LEONE 3 179 182 1,6
SUDAN 5 54 59 8,5
GESAMT AFRIKA 41 416 457 9,0

In diesem Zeitraum wurden nur 8,97% der Asylverfahren mit afrikanischen Asylwerbern zugunsten der Antragsteller entschieden, wobei 4/5 der erfolgreichen Antragsteller aus einem einzigen afrikanischen Land, dem Kongo, kamen. Das bedeutet, daß Asylwerber aus anderen afrikanischen Ländern fast keine Chance auf Anerkennung hatten.

Der ständige Kampf mit der Illegalität

Nach Österreich kommende Afrikaner haben große Schwierigkeiten, dem teilweisen oder gänzlichen Abgleiten in die Illegalität zu entgehen. Der formale Zugang nach Österreich ist den meisten aus den oben beschriebenen Gründen verschlossen und der äußerst schwierige Zugang zum Arbeitsmarkt treibt teilweise auch Menschen in die Illegalität, die über eine formale Aufenthaltsberechtigung verfügen, wie Studierende, Familiennachzug oder Asylwerber. So müssen afrikanische Studierende pro Studienjahr Eigenmittel von etwa 5100 € nachweisen, dürfen in Österreich aber nicht arbeiten. In ihren Heimatländern entsprechen 5100 € meist dem Jahresgehalt eines leitenden Angestellten. In Mali verdient ein Volkschullehrer weniger als 80 €/Monat. Woher soll ein Studierender aus Mali diese Mittel nehmen? Ähnlich geht es Asylwerbern, die aus der Bundesbetreuung herausfallen oder niemals in sie hineingelangen, und Erwachsenen im Zuge des Familiennachzugs.

Die Zugewanderten entdecken, daß viele hier auftretende Probleme und Frustrationen von ihren Brüdern und Schwestern bei Heimatbesuchen verschwiegen wurden, weil sie als Erfolgsmenschen gelten wollten. Wenige hätten sich die realen Probleme mit Arbeitsgenehmigungen vorstellen können, mit oftmaligen Polizeikontrollen, mit einem häufig harschen Ton der Beamten gegenüber Afrikanern. Diese Respektlosigkeiten scheinen nach unserer Studie 1991-93 Angehörige der Mittel- und Oberschicht noch härter zu treffen als andere, die auch in Afrika als Angehörige von Minoritäten mitunter Diskriminierung erlebten. Die Erwartungen der Familie liegen gleichzeitig wie Müllsäcke auf den Schultern.

Die Versuchung des Drogenhandels

Vielen Afrikanern geht es in Österreich wie Personen, die an der Börse auf Kredit spekulierten und plötzlich mit einem Börsencrash konfrontiert sind. Sie müssen Gewinne abwerfen, wollen sie nicht in der eigenen Familie und im Freundeskreis des Herkunftslandes als Versager gelten. Gleichzeitig wachsen die Belastungen im materiellen wie privaten Bereich in einem unvorhergesehenen Ausmaß. Andere afrikanische Zuwanderer, die ihnen in der ersten Phase mit Unterkunft und Essen halfen, machen ihnen nun oft klar, daß ihre eigene Belastungsgrenze erreicht ist. Sie leben häufig selbst in prekären Verhältnissen und erwarten sich nun, daß der neue Zuwanderer endlich auf eigenen Füßen steht. Dazu kommt oft die Angst, abgeschoben zu werden und ein wachsender Frust, mitunter sogar Haß auf die lokale Gesellschaft, die scheinbar Afrikanern keine Chancen geben will.

Dieser Groll gegen die als feindlich empfundene lokale Bevölkerung paart sich mit dem Gefühl der Hoffnungslosigkeit, geboren aus legalen wie materiellen Schwierigkeiten. Beides formt bei vielen die Meinung, daß man von dieser Gesellschaft nichts zu erwarten hätte, daß man ihr aber daher auch nichts schulde. Bezog man anfangs oft schuldlos „Ohrfeigen“, wie bei der ständigen latenten Unterstellung, ein Dealer zu sein, und widerstand man zahlreichen Anpöbelungen von Drogensüchtigen, die Drogen kaufen wollten, so wird jetzt zunehmend das Verhältnis zur lokalen Gesellschaft in Frage gestellt. Warum fair sein gegenüber einer Gesellschaft, von der man sich selbst unfair behandelt, diskreditiert und ausgeschlossen fühlt? Und wenn man schon wie ein Dealer behandelt wird, warum sollte man sich dann nicht auch dementsprechend verhalten? Man glaubt nicht mehr, jemals in dieser Gesellschaft akzeptiert zu werden. Daher sinkt die Bedeutung sozialer Akzeptanz und sozialer Kontrolle, die für die Einhaltung lokaler Normen so wichtig ist. Und plötzlich wird für einzelne auch ein Verbrechen denkbar, wenn damit Licht am Ende des Tunnels sichtbar wird. Sich selbst als Opfer der Gesellschaft einstufend, sehen manche Afrikaner den Drogenhandel als erzwungen und als Notwehr an, als letzte Chance in einem unfairen Überlebenskampf.

Das Ziel wandelt sich: Man möchte nicht mehr hierbleiben, sondern diese Gesellschaft so schnell wie möglich verlassen, wenn man die Erwartungen der Zuhausegebliebenen erfüllt hat. Und man möchte nicht als Armer und Gescheiterter zu seiner Familie zurückkehren müssen… Der schnellste Weg dazu führt über den Drogenhandel, dessen verheerende Auswirkungen auf Menschen nun kaum mehr reflektiert werden. Sind nicht auch die Opfer des Drogenhandels, die Süchtigen, Teil dieser rassistischen und unbarmherzigen Gesellschaft? Warum sollten also Afrikaner mit ihnen Mitleid haben? In Gesprächen meinten Polizisten, daß afrikanische Dealer zum Unterschied von anderen oft extrem öffentlich agieren. Auch das könnte ein Anzeichen für dieses Gefühl des Nichts-mehr-Verlieren-Könnens sein. 22,7% der integrierten Afrikaner finden, daß die österreichischen Konsumenten schuld am afrikanischen Drogenhandel seien, bei den Nichtintegrierten sind es hingegen bereits 43,5%.

Tabelle 49: Integrationsgrad und Einstellungen zum Drogenhandel (n=98 Afr.)

Integrationsgrad Anzahl „Schuld sind vor allem die österreichischen Drogenkonsumenten „
    nein ja
nicht integriert 62 56,5% 43,5%
teilintegriert) 14 71,4% 28,6%
voll integriert 22 77,3% 22,7%
Gesamt 98 63,3% 36,7%

Der Umfang des afrikanischen Drogenhandels

Wie häufig handeln Afrikaner wirklich mit Drogen? Das Bundesministerium für Inneres, Zentralstelle für die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität, gibt in seinem Jahresbericht 1999  folgende Suchtgiftverbrechen und –vergehen von Zuwanderern in Österreich an[6]:

Tabelle 51: Zuwanderer und Drogenhandel

Herkunftsländer   Verbrechen Vergehen Tote Gesamt
Deutschland (D) 25 416 1 442
Türkei (TR) 45 328 1 374
Jugoslawien (YU) 68 283 1 352
Schweiz (CH) 4 225 0 229
Bosnien/ Herzegowina (BIH) 19 126 0 145
Sierra Leone (WAL) 86 54 0 140
Italien (I) 13 106 1 120
Nigeria (WAN) 70 22 0 92
Kroatien (HR) 13 70 0 83
Sudan (SUD) 54 23 0 77
Polen (PL) 10 59 0 69
Liberia (LB) 51 16 0 67
Staatenlos (O) 10 52 0 62
Ungarn (H) 12 42 0 54
Niederlande (NL) 11 32 0 43
Tschechien (CZ) 6 33 0 39
Slowenien (SLO) 8 31 0 39
Slowakei (SK) 4 31 1 36
Großbritannien (GB) 11 24 0 35
Iran (IR) 10 16 0 26
Mazedonien (MAZ) 12 13 0 25
Frankreich (F) 5 17 0 22
Rumänien (RO) 3 15 0 18
Senegal (SN) 8 8 1 17
Algerien (DZ) 3 12 0 15
USA (USA) 2 13 0 15
Gambia (WAG) 4 9 0 13
Guinea (—) 8 4 0 12
Portugal (P) 3 9 0 12
Uganda (EAU) 6 5 0 11
alle Zuwanderer   584 2094    
Afrikaner gesamt   287 141    

Nach dieser Statistik haben Afrikaner einen Anteil an den Drogenverbrechen von  Zuwanderern von 49,1% und an den Drogenvergehen von 6,7%. Die Wiener Situation wird durch den Jahresbericht 1999 des Sicherheitsbüros präzisiert (Sicherheitsbüro 2000:129). Von 636 nach dem Suchtmittelgesetz zur Anzeige gebrachten Personen sind 406 Inländer und 230 „Fremde“. Österreicher sind klar in der Mehrheit, Afrikaner stellen mit 112 Angezeigten fast die Hälfte aller ausländischen Beschuldigten. Die afrikanischen Verdächtigten kommen nach Eigenangaben fast zur Gänze aus den vier Ländern Nigeria (30 Personen), Sierra Leone (26), Liberia (25) und dem Sudan (22).

Verglichen mit ihrem Anteil an den Zuwanderern in Österreich (ca. 1,4%) sind Afrikaner in beiden Gruppen deutlich überrepräsentiert. Viele engagierte Menschen ziehen diese polizeilichen Statistiken jedoch in Zweifel. Sie meinen, daß

    • Afrikaner deutlich häufiger als andere kontrolliert werden und deshalb auch bei den Anzeigen deutlich überrepräsentiert seien;

    • bei der Beweisfindung und bei Gerichtsverfahren Maßnahmen akzeptiert werden, die rechtlich dubios erscheinen und bisher ausschließlich bei Afrikanern angewandt wurden, wie z.B. die tatsächlich höchst zweifelhafte Innovation der vermummten Kronzeugen in Drogenprozessen;

    • manche Polizisten Afrikanern sogar Drogen unterschieben würden, um sie belangen zu können. Erklärt wird dies u.a. mit einem postulierten Rassismus vieler Polizisten und dem starken Erfolgsdruck auf der Exekutive.

Es gibt eine Reihe glaubwürdiger Berichte für Übergriffe der Exekutive gegenüber Afrikanern. Doch selbst unter der Annahme, daß Afrikaner wegen diskriminierender Tendenzen der Exekutive 3x häufiger als andere wegen Drogenhandels aufgegriffen oder verurteilt würden, wären Afrikaner noch immer im Vergleich mit anderen Zuwanderern 10fach überrepräsentiert. Das erlaubt, von einem Problem zu sprechen, ist aber viel zu wenig, um zu pauschalieren. Rechnet man die Drogenverbrechen auf die afrikanische Population Österreichs um (ca. 10000 Personen), kommt man auf einen Prozentsatz von knapp über 2% von des Drogenhandels Verdächtigten. Realistischer wäre es wohl, diesen Prozentsatz wegen der erwähnten Bedenken zu halbieren. Daraus könnte man vorsichtig schließen, daß knapp über 1% der hier lebenden Afrikaner Drogenhandel betreiben dürfte. Der Großteil der Dealer dürfte sich nach Ansicht der Experten, wie z.B. Max Edelbacher, illegal in Österreich aufhalten. Legal hier lebende Afrikaner zeigen hingegen nach den gleichen Quellen keine erhöhte Auffälligkeit bei Drogenverbrechen und sonstiger Kriminalität.

Verschiedene Experten sagten mir, daß Afrikaner selbst eher selten drogensüchtig seien, was ihre deutlich geringere Beteiligung bei den Drogenvergehen erklärt. Bei Drogenverbrechen scheinen sie sich schwerpunktmäßig auf Kokain- und Heroinhandel zu konzentrieren:

Im Bereich des international organisierten Suchtgiftschmuggels und –handels sind in Wien folgende Schwerpunkte erkennbar: Die Heroin- und Kokainszene in Wien, insbesondere der Bereich der offenen Szene, wird nach Einschätzung der BPD Wien zu etwa 40% von verschiedenen schwarzafrikanischen Tätergruppen beherrscht. Nach dem festgestellten verstärkten Auftreten dieser Tätergruppen im Jahr 1998 in vielen Bezirken Wiens, erfolgten im Jahr 1999 im Zuge der Operation SPRING konzentrierte Ermittlungen gegen eine kriminell organisierte westafrikanische Tätergruppierung (Drogenbericht 1999:16)

Südamerikanische Drogenkartelle greifen für den Drogenvertrieb zunehmend auf afrikanische Kleindealer zurück:

„Die bereits im Vorjahr festgestellte verstärkte Einbindung osteuropäischer Flughäfen in die Schmuggelrouten südamerikanischer Kokainkartelle setzte sich auch 1999 fort. Dabei dominierten als Kuriere Staatsangehörige der Ursprungsländer aber auch schwarzafrikanische Tätergruppen. Von diesen Endzielen wird das Kokain in zumeist geringeren Teilmengen auf dem Landwege nach Österreich aber auch andere westeuropäische Staaten verbracht.“ (Drogenbericht 1999: 14)

Hoffnungslosigkeit und große ökonomische Probleme erleichtern die Rekrutierung  von (Klein)Dealern (OGD 2000:210):

„economic hardship is pushing an increasing number of people to look for money by any means possible, including drug trafficking.”

Mit Drogenhandel werden in Österreich vor allem Staatsbürger aus Nigeria assoziiert (siehe Medien ab S. 305). Quantitativ sei jedoch trotz der großen Zahl an kleinen Drogendealern der internationale nigerianisch-afrikanische Drogenhandel weder mit dem lateinamerikanischen noch mit dem türkisch-asiatischen vergleichbar, meint der OGD-Bericht 1998/99[7]:

„For many years, Nigeria has been stigmatized by the international community for the protection granted by various military dictatorships to drug trafficking and for the involvement of Nigerian nationals in small-scale drug trafficking around the world. Indeed, most of the Nigerians arrested worldwide are small smugglers transporting one or two kilograms of cocaine or heroin. However, some Nigerian traffickers have carried out operations involving several dozen kilos, but rarely more. Therefore, Nigerian networks cannot be put on a pair with the Latin American “cartels” or the Turkish or Asian connections.”

Der nigerianische Drogenhandel scheint zunehmend auch über angeheuerte Bürger anderer afrikanischer Staaten zu laufen (OGD 2000:209):

„.. for a number of years Nigerian traffickers have been hiring smugglers of other African nationalities, such as Benin, Ghana, Liberia, Senegal, South Africa and Togo. Since 1998, Uganda seems also to have become a rear-base for Nigerian traffickers. All told, 1998 and 1999 have not witnessed a significant reduction of drug-related activity by nationals of the Giant of Africa.”

Nur wenige Afrikaner sind Dealer, aber alle werden verdächtigt

Es gibt afrikanischen Drogenhandel, aber nur ein geringer Prozentsatz der legal hier lebenden Afrikaner ist daran beteiligt. Durch ihre optische Auffälligkeit wird die Zahl afrikanischer Dealer von der Bevölkerung deutlich überschätzt. Manche rechtsstehenden Politiker sehen das Dealen hingegen sogar in der Hautfarbe begründet[8]. Die Hysterisierung der Öffentlichkeit führt mit Sicherheit häufig zu haltlosen Verdächtigungen. Viele Afrikaner beschweren sich, daß sie häufig von Drogensuchenden angesprochen werden.

Auch Politiker, die es eigentlich besser wissen müßten, neigen zu einer menschenverachtenden Pauschalierung. So sagte die FPÖ-Abgeordnete Helene Partik-Pablé während einer Parlamentssitzung über Afrikaner:

„… Erkundigen Sie sich doch einmal bei den Beamten über die Art der Schwarzafrikaner! Sie schauen nicht nur anders aus, wie Sie heute gesagt haben, sondern sie sind auch anders, und zwar sind sie ganz besonders aggressiv. Das liegt offensichtlich in der Natur dieser Menschen. Sie sind meist illegal da, sie sind meistens Drogendealer, und sie sind ungeheuer aggressiv, wie sie von Exekutivbeamten beanstandet werden (Zwischenruf Wabl: Ist das die neue Rassentheorie von Partik-Pable?). Und sie werden in den meisten Fällen auch noch von der Caritas unterstützt. Die Caritas zahlt ihnen den Rechtsanwalt, wenn sie vor dem Richter stehen, und sie bezahlt ihnen auch noch die Unterkunft. Das ist die Unterstützung der Caritas.“ (OTS, 11.5. 1999)

Es gibt keinerlei Fakten, die die ungeheuerlichen Thesen Partik-Pablés unterstützen, daß die meisten Afrikaner illegal, aggressiv bzw. Drogendealer seien. Aber diese verbalen Dummheiten einer prominenten Politikerin prägen leider Meinungen und werden noch gefährlicher, weil sie aus dem Munde einer Richterin kommen. Sie scheint mit dieser Meinung unter den Richtern nicht allein zu sein, wie ein Kurier-Bericht vom 9.12.2000 zeigt. Der Richter F.Z. interessierte sich sehr für den Plan eines Räubers, „einen Schwarzen, einen Dealer“ zu überfallen. „Es sind nicht alle Schwarzafrikaner Dealer“, bohrte der Richter und schob ein gedehntes „oder?“ nach. Prompt bekam er zur Antwort: „Die meisten schon.“ Es „freute“ ihn, „so etwas von einem Angeklagten zu hören. Ich darf das ja in der Öffentlichkeit nicht laut sagen.“

Es ist sehr fraglich, ob sich afrikanische Angeklagte bei derartigen Richtern eine vorurteilsfreie Prozeßführung erwarten könnten. Immerhin kam es in beiden Fällen zu einer klaren Distanzierung der Richtervertretung und im 2. Fall zu disziplinarischen Konsequenzen.

Bei der Wiener FPÖ scheint die plakative Assoziierung von Afrikanern mit Drogenhandel, besonders unter dem Parteichef Hilmar Kabas, System zu haben. Die FPÖ-Werbung in ganzseitigen Zeitungseinschaltungen mit unhaltbaren Titeln der Tageszeitung Kronenzeitung wie„Machtlos gegen 1000 Nigerianer“ ist ein Musterbeispiel der Verwendung falscher Informationen für billigen politischen Vorteil, für den die Zerstörung afrikanischer Zuwandererexistenzen in Kauf genommen wird (siehe auch FPÖ und Afrikaner, S. 354).

Eigentlich müßte die harte Lebensschule der EU-Sanktionen viele  Österreicher sensibilisiert haben, wie überzogene pauschale Verdächtigungen verletzen und auch Qualitätszeitungen einem kurzfristigen Populismus unterliegen können[9]. Nicht anders geht es vielen Afrikanern in Österreich: „Österreicher? Aha, also Nazi!!“, „Afrikaner, vielleicht auch noch gut gekleidet? Also Drogendealer!!“. Aber leider sensibilisieren eigene bittere Erfahrungen nicht zwingend für negative Erfahrungen anderer. Und so assoziierte jeder 8. Wiener bei unserer Befragung Afrikaner mit Kriminalität und Drogenhandel.

Tabelle 52: Meinungen von Afrikanern zu afrik. Drogenhandel

Ihre Meinung zu Afrikanern und Drogenhandel Zustimmung (%)
Afrikanische Drogenhändler schaden den hier lebenden Afrikanern 94,2%
Medien berichten falsch/verzerrt 75,3%
Drogenhandel ist ein schweres Verbrechen 65,6%
Die afrikanischen Vereine sollten sich vom Drogenhandel von Afrikanern distanzieren 64,3%
Eine bestimmte politische Partei hetzt nur gegen Afrikaner 57,8%
Arme (arbeitslose) Afrikaner haben kaum Alternativen zum Drogenhandel 50%
Schuld sind v.a. die österreichischen Drogenkonsumenten 37,0%
Es gibt kaum Afrikaner, die mit Drogen handeln 17,5%
Überdurchschnittlich viele Afrikaner handeln mit Drogen 16,2%

Die Umfrage zeigt, daß fast alle legal hier lebenden Afrikaner  Drogenhandel als schädlich für die afrikanische Gemeinschaft betrachten und großteils als Verbrechen einstufen. Nur eine Minderheit hält afrikanischen Drogenhandel für eine reine Fiktion. Eine Mehrheit wünscht sich, daß afrikanische Vereine öffentlich deutlicher machen, daß Drogenhandel afrikanischen Werten widerspricht.

Dennoch sind nur wenige Afrikaner bereit, afrikanische Dealer in der Öffentlichkeit zu kritisieren. Viele Afrikaner haben das Gefühl, daß die lokale Gesellschaft ihnen gegenüber sehr unfair sei und oft wirkliche Verbrechen an Afrikanern begehe. Sie meinen, nicht ohne Gesichtsverlust die Existenz einer kleinen Gruppe afrikanischer Dealer zugeben zu können. Sie agieren wie viele Österreicher während der EU-Sanktionen, die auf Kritik von außen automatisch mit Gegenkritik antworteten: „Wer ohne Tadel ist, der werfe den ersten Stein!“.

Eine Reihe von Afrikanern reagiert daher mit dem Vorwurf des Verrats, wenn andere Afrikaner die Existenz afrikanischen Drogenhandels öffentlich zugeben und entschlossene Handlungen gegen diesen fordern. Die ADA (Association for Democracy in Africa) kritisiert offen Afrikaner, die sich am Drogenhandel beteiligen. Sie hilft einerseits Afrikanern in Not, um das Abdriften in den Drogenhandel zu verhindern, kündigt aber auch offen an, daß sie keine afrikanischen Dealer decken wird. Die Vertreter der ADA finden, daß die afrikanischen Drogenhändler Wiens die Situation aller anderen Afrikaner erschweren und daher Solidarität mit ihnen nicht angebracht sei. Es müsse öffentlich klargestellt werden, daß die große Mehrheit der Afrikaner Drogenhandel als Verbrechen ablehne.

Ein Teil der sympathisierenden Bereiche sieht Drogenhandel als Konsequenz der rechtlichen und materiellen Marginalisierung und somit als Notwehrreaktion. In einem Leserbrief in der Zeitschrift Südwind schreibt eine Frau C.B. (Südwind-Magazin 4/2000):

„..Solange es AfrikanerInnen gibt, die mit Drogen dealen MÜSSEN, um Geld zu verdienen, da sie keine andere Möglichkeit haben (zu wenig Ausbildung, keinen finanziellen Background, keine Familie, oder auch keine Hoffnung oder rein nur Neugier…) werden Kriminalbeamte wie der Leiter von Operation Spring (G. R.) immer wieder seine persönliche Einstellung aufgrund mehr oder weniger erfolgreichen Festnahmen aufpolieren können…“

Eine Umfrage unter 30 Experten der Bereiche Integration, Entwicklung und Afrika-bezogene Wissenschaft zeigt ein ähnliches Bild. Bezugnehmend auf das Spannungsfeld Afrikaner und Drogen wurden die Interviewten ersucht, die drei zutreffendsten Aussagen aus einer (selbst erweiterbaren) Liste anzukreuzen:

Tabelle 53: Experten und Meinungen zum Drogenhandel

Ihre Meinung zu Afrikanern und Drogenhandel (bis zu 3 Antworten möglich) Anzahl
Afrikanische Drogenhändler schaden den hier lebenden Afrikanern 21
Medien berichten falsch/verzerrt 14
Eine bestimmte politische Partei hetzt nur gegen Afrikaner 14
Arme (arbeitslose) Afrikaner haben kaum Alternativen zum Drogenhandel 14
Überdurchschnittlich viele Afrikaner handeln mit Drogen 4
Drogenhandel ist ein schweres Verbrechen 3
Es gibt kaum Afrikaner, die mit Drogen handeln 2
Schuld sind v.a. die österreichischen Drogenkonsumenten 1

Damit stimmten 46% der Aussage zu, daß „arme Afrikaner kaum eine Alternative zum Drogenhandel haben“. Ich halte diese Ansicht für bedenklich. Wenn Marginalisierung bereits ausreicht, um das Recht auf Verbrechen zu erwirken, wie können wir dann noch unsere Eltern und Großeltern wegen ihres Verhaltens während des mörderischen Nazi-Regimes verurteilen, wo öffentlicher Widerspruch häufig einem Todesurteil gleichkam und eine Notsituation herrschte, die um vieles extremer als bei den marginalisierten Gruppen von heute war? Gehen uns nicht die Argumente aus? Natürlich gibt es auch für zugewanderte Afrikaner fast immer (weniger attraktive) Alternativen zu Verbrechen, die andere Menschen zugrunde richten: von der weniger lukrativen Schwarzarbeit bis zur schmerzlichen Rückkehr als materiell „Gescheiterte“, aber als ehrbare Menschen, ins Heimatland.

Einstellungen der österreichischen Exekutive zu Zuwanderern

Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung untersuchte die Einstellungen der österreichischen Exekutive gegenüber Zuwanderern (Haller 2001). Die Exekutive zeigt nach Haller wohl fremdenfeindliche Tendenzen, aber deutlich geringere als die lokale Bevölkerung:

„So verneinten etwa bei der Exekutive 56 Prozent, daß man sich zunehmend selbst als Fremder fühle, dies traf bei der Gesamtbevölkerung nur auf 43 Prozent zu. Gleichzeitig bestehen aber auch in der Exekutive Vorbehalte gegenüber AusländerInnen: 28 Prozent der Befragten fühlten sich „überfremdet“, in der Bevölkerung allerdings 40 Prozent.“ (Haller 2001:3)

Die geringere Ablehnung von Fremden trifft auf fast alle Zuwanderergruppen zu, mit Ausnahme der Afrikaner:

Ähnlich fallen die Ergebnisse bei der Frage aus, welche Gefühle mit bestimmten Ausländergruppen für die Befragten verbunden sind. So empfinden deutlich weniger BeamtInnen als ÖsterreicherInnen Abneigung gegenüber ZuwanderInnen aus Osteuropa, arabischen oder asiatischen Ländern, auch Unbehagen gegenüber AraberInnen und AsiatInnen wurde seltener geäußert (gegenüber OsteuropäerInnen dagegen etwas häufiger). Die einzige Gruppe, bei der sowohl Abneigung als auch Unbehagen von der Exekutive deutlich stärker als in der Bevölkerung geäußert wurden, waren SchwarzafrikanerInnen. 42 Prozent der BeamtInnen verspürten ihnen gegenüber entweder Abneigung oder Unbehagen, demgegenüber fiel der Anteil der ÖsterreicherInnen, die solche negativen Gefühle assoziierten, mit 25 Prozent deutlich geringer aus (Haller 2001:4).

Tabelle 54: Gefühle der Exekutive zu Zuwanderern (Haller)

    Gefühle (Antworten in %), Haller 2001
    Sympathie Wohl-wollen Anteil-nahme Unbeteiligt- heit Unbeha-gen Angst Abnei-gung
Exekutive gegenüber Migranten (Flüchtlinge) aus Schwarz-afrika 2 7 11 34 31 2 11
Gesamtbevöl-kerung gegenüber Migranten (Flüchtlinge) aus Schwarz-afrika 7 10 17 35 20 4 7
Exekutive gegenüber Migranten aus ehem. Ostblockländern 2 8 20 41 23 2 3

Auch die Einschätzung der Gesetzestreue von Afrikanern im Vergleich mit anderen Zuwanderergruppen ist sehr unterschiedlich:

Tabelle 55: Meinungen der Exekutive zu Zuwanderern (Haller 2001:5)

Zuwanderergruppen Nach Ansicht der Exekutive sind …
  bemüht, Gesetze einzuhalten und sich anzupassen   neigen dazu, Gesetze zu mißachten
  trifft sehr zu trifft eher zu teils/teils trifft eher zu trifft sehr zu
Gastarbeiter bzw. Zuwanderer aus asiatischen Ländern (z.B. Philippinen, Indien, China) 10 36 36 10 2
Gastarbeiter bzw. Zuwanderer aus Afrika (Schwarzafrika) 2 8 33 32 18

Einer von acht Exekutivbeamten nimmt also an, daß asiatische Zuwanderer zur Mißachtung von Gesetzen neigen; hingegen meint bereits einer von zwei, daß Afrikaner lokale Gesetze nicht respektieren würden. Dieser erschreckend hohe Prozentsatz erklärt bereits in hohem Maße die selektiven Maßnahmen der Exekutive gegenüber Afrikanern und deren weit überproportionale Kontrolle auf allen Ebenen. Ob Afrikaner angesichts dieser Einstellungen  bei Amtshandlungen immer mit voller Unschuldsvermutung rechnen können, ist fraglich.

Verschiedene Teile der Exekutive beurteilen nach Haller die Gesetzestreue der Afrikaner sehr unterschiedlich:

„.. hier sind Unterschiede zwischen Polizei und Gendarmerie augenfällig: Bei der Polizei nehmen nur fünf Prozent an, daß sich SchwarzafrikanerInnen bemühen würden, Gesetze einzuhalten, bei der Gendarmerie dagegen 15 Prozent. Ebenso vermuten 53 Prozent der PolizistInnen, daß SchwarzafrikanerInnen dazu neigen würden, Gesetze zu mißachten, aber nur 47 Prozent der GendarmeriebeamtInnen. Hier spiegeln sich unterschiedliche Erfahrungszusammenhänge in beiden Wachkörpern wider: In Österreich ansässige SchwarzafrikanerInnen leben überwiegend in Städten, also im Polizeigebiet.“ (Haller 2001:5)

Interessant ist, daß sich die Exekutive der Ungleichbehandlung von Inländern und Zuwanderern durchaus bewußt ist:

Mit Blick auf die Exekutive insgesamt geht dagegen weniger als die Hälfte der Befragten davon aus, daß AusländerInnen gleich behandelt würden, immerhin jede/r achte vermutet, daß sie eher schlechter behandelt würden, vereinzelt wird eine bessere Behandlung angenommen, und 39 Prozent sagen „es kommt darauf an“. Was die Gleichbehandlung angeht, differiert der Anteil derer, die sie an der eigenen Dienststelle gewährleistet sehen, deutlich gegenüber dem Anteil jener, die bei der Exekutive generell eine Gleichbehandlung von AusländerInnen vermuten, nämlich um 18 Prozentpunkte. (Haller 2001:7)

Frage: „Und welchen Eindruck haben Sie, was das betrifft, von der Exekutive insgesamt? (Haller 2001:7)

Tabelle 56: Meinung der Exekutive zur Behandlung von Ausländern  (Haller 2001)

Werden da die Ausländer …? in Prozent
genauso wie Österreicher behandelt 46
eher schlechter als Österreicher behandelt 12
eher besser als Österreicher behandelt 2
kommt darauf an 39

Die offene Frage, inwiefern AusländerInnen schlechter als ÖsterreicherInnen behandelt würden, bezogen die meisten Antwortenden auf Gründe dafür, einzelne verstanden sie dahingehend, wie sich diese Schlechterbehandlung auswirke. Als Gründe wurden zu jeweils mehr als einem Viertel Vorurteile bzw. Sprach- und Verständigungsprobleme genannt, rund ein Fünftel vermutete, es handle sich um den Effekt von schlechten Erfahrungen mit AusländerInnen, und jede/r achte meinte, es komme im polizeilichen Umgang mit ihnen zu Mentalitätsproblemen oder Falschdeutungen. Ein weiteres Achtel der Antwortenden gab an, die Exekutive verhalte sich im Kontakt mit AusländerInnen weniger höflich als ÖsterreicherInnen gegenüber.

Tabelle 57: Werden Ausländer schlechter behandelt? (n=53 Polizisten, Haller 2001:8)

Inwiefern werden Zuwanderer schlechter behandelt? in %
Voreingenommenheit, Vorurteile 28
Sprachprobleme, Verständigungsprobleme 26
schlechte Erfahrung mit Ausländern (Konfliktfälle) 21
weniger Höflichkeit (Du-Anrede etc.) 13
Mentalitätsprobleme, Falschdeutungen 13

Die polizeilichen Reaktionen – Kontrolle ohne Ende

Durch visuelle Überschätzung und politische Verteufelung meinen viele Menschen, daß der schwarze Drogenhandel außer Kontrolle geraten wäre. Bei einem Vortrag berichtete mir ein Zuhörer von der Aussage eines Polizisten, daß 90% aller Afrikaner Dealer seien. Diese Hysterisierung der Öffentlichkeit erhöht auch den Druck auf die Polizei, was sich in häufigen Kontrollen von Afrikanern niederschlägt. Nur eine kleine Minderheit von Afrikanern ist im Drogenhandel tätig, aber fast jeder Afrikaner leidet unter den Verdächtigungen.

Afrikaner kommen als vermeintliche Illegale oder postulierte Drogendealer mit österreichischen Polizeiorganen oft in Berührung. Besonders 1998 und 1999 klagten viele Afrikaner über ständige Polizeikontrollen. So schien es für Afrikaner kaum möglich, Orte wie den Karlsplatz oder den Stephansplatz ohne Kontrolle zu überqueren. Die damit zusammenhängenden Erfahrungen mit der Exekutive waren nur bedingt erfreulich: Klagen über Hausfriedensbruch, Drohungen, Mangel an Respekt bei den Kontrollen (z.B. häufiges Duzen), die Innovation der vermummten Zeugen führten zu einem Gefühl der Vogelfreiheit und der Schutzlosigkeit gegen behördliche Willkür.

Viele Polizeiaktionen scheinen fast ausschließlich gegen Afrikaner gerichtet (wie die Operation Spring mit mehr als 100 Verhafteten), eigene Sondereinheiten tragen sogar afrikanische Namen wie die Sonderkommission Jambo (Servus in der Sprache Kiswahili). Viele Afrikaner wie Österreicher berichten, daß bei Razzien in Lokalen oder in der U-Bahn fast nur Afrikaner kontrolliert würden. Durchaus vertrauenswürdige Personen erzählten mir von offensichtlichen Übergriffen der Exekutive bei Hausdurchsuchungen, die in manchen Fällen fast sadistische Züge anzunehmen scheinen.

Uns interessierten daher besonders die Erfahrungen der befragten Afrikaner mit der Exekutive und die Auswirkungen des politischen Wandels in diesen. Die rechtspopulistische FPÖ, die v.a. in Wien mit teilweise menschenverachtenden Aussagen über Afrikaner „wahlgeworben“ hatte, war Anfang 2000 Teil der Regierung geworden. Wir fragten daher von Juli- September 2000 nach den Erfahrungen von Afrikanern nach dem Regierungswechsel:

Obwohl etwas mehr als 1/3 der in Wien lebenden Afrikaner zumindest einmal kontrolliert wurde (zwischen Mai-September 2000), hätte ich mir nach den vielen frustrierten Erzählungen der vorausgegangenen Jahre einen noch höheren Prozentsatz erwartet. Ich halte es für denkbar, daß die besondere Beobachtung Österreichs durch die EU-14 zu einer freiwilligen Selbstbeschränkung seitens der Exekutive führte.

Die Kontrollen belasten Afrikaner in unterschiedlichem Maße: Afrikaner, die über 1250 €/Monat verdienen, wurden nur halb so häufig wie Schlechterverdienende kontrolliert. Hier mag die bessere (Berufs-)­Kleidung Hinweis auf den wahrscheinlichen legalen Aufenthaltsstatus und besseres Wissen über seine Bürgerrechte gegeben haben.

Noch mehr als an den Kontrollen stören sich die Afrikaner am häufigen Mangel an Taktgefühl und teilweise fremdenfeindlichen Sprüchen und Verhaltensformen von Polizisten.

Nach Einschätzung der Befragten verhielt sich die Polizei bei Kontrollen ihnen gegenüber[10]:

37,2% der Afrikaner, d.h. etwas mehr als 1/3 der Interviewten, fühlten sich somit bei Kontrollen von der Polizei schlecht oder erniedrigend behandelt.  Englischsprachige Afrikaner geben deutlich häufiger an, schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht zu haben. 17,9% der frankophonen Afrikaner, aber 44,8% der anglophonen gaben an, schlecht oder erniedrigend behandelt worden zu sein. Eine von mehreren Erklärungen könnte in den schlechteren Deutschkenntnissen der Anglophonen liegen, die zu Kommunikationsproblemen und erhöhtem Streß bei der Amtshandlung führen.

            Auch Frauen fühlen sich von der Polizei deutlich seltener mißhandelt: 7,6% der Frauen, aber 45,3% der Männer gaben ein schlechtes oder verletzendes Verhalten der Polizisten an. Dies könnte in erster Linie mit häufigeren und intensiveren Kontrollen afrikanischer Männer zusammenhängen, welche eher des Drogenhandels verdächtigt werden.

            52,2% der Fremdschuld-Orientierten gaben eine schlechte Behandlung durch die Polizei an, aber „nur“ 28,6% der Selbstverantwortungs-Orientierten.

            Auch das Monatseinkommen spielte eine große Rolle. 9,1% der besser Verdienenden (mind. 1300 € monatlich) gaben eine schlechte oder erniedrigende Behandlung durch die Polizei an, aber 54,1% der Afrikaner mit sehr niedrigem Einkommen (unter 450 €).

Tabelle 60: Häufigkeit von Polizeiübergriffen

Afrikaner wurde von Beamten …. bejaht
geduzt 45,5%
geschlagen 2,6%
bedroht 32,5%

Jeder zweite wurde schon einmal bei einer Amtshandlung geduzt, einer von 40 gab an, bei einer Amtshandlung geschlagen worden zu sein. Einer von drei Afrikanern fühlte sich bei Amtshandlungen bereits bedroht. Als Gründe für die Bedrohung wurden genannt:

Tabelle 61: Gefühl der Bedrohung bei Kontrolle

Die Polizei … Häufigkeit
verdächtigte Afrikaner, Dealer zu sein 16
drohte mit Verhaftung 11
drohte mit Abschiebung 10
beschimpfte Afrikaner lautstark 6
äußerte Verdächtigungen verschiedenster Art 5
nahm Afrikaner mit aufs Wachzimmer 1
ließ Afrikaner Kleider öffentlich ausziehen 1
sagte Afrikaner, er solle bei Drogenfahndung mitmachen, sonst würde er abgeschoben werden 1
brachte Afrikaner auf Baumgartner Höhe (Psychiatrisches Krankenhaus) 1

Viele Afrikaner wissen von Erlebnissen zu berichten, in denen sie sich von der Exekutive respektlos behandelt fühlten. Im Zuge der Verfolgung von Drogendelikten scheinen manche Übergriffe von Exekutivbeamten unsanktioniert zu bleiben. So schilderte mir die österreichische Frau eines Afrikaners, die ich für absolut vertrauenswürdig halte:

„Während meines Urlaubs fand eine Durchsuchung meiner Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl statt. Mein  Mann verlangte den Durchsuchungsbefehl. Der Polizist antwortete: ‚Wenn Du noch lang einen Scheiß redest, nehmen wir Dich gleich mit.’ Sie haben ihn einen Tag auf der Wache behalten. Sie haben u.a. auch noch sämtliche Messer mitgenommen, die auf der Spüle lagen und sagten, das wären Waffen, sowie eine Wasserspritzpistole für einen Neffen in Nigeria. Obwohl der zweite Polizist, der bei der Amtshandlung dabei war, sagte, das wäre doch nur Spielzeug, wurde sie trotzdem mitgenommen. Jetzt hat mein Mann ein Waffenbesitzverbot, was einen weiteren Schritt in Richtung Kriminalisierung bedeutet. Ich verlangte nach meinem Urlaub Akteneinsicht. Der Sachbearbeiter sagte mir, daß Passanten gemeldet hätten, daß in der Wohnung Übles vorgehe und möglicherweise mit Drogen gehandelt werde. Ein Freund von mir, Zivildiener auf dieser Polizeistation, sagte mir, daß Polizei in diesem Bezirk systematisch mit und ohne Untersuchungsbefehl alle Wohnungen von Afrikanern kontrollierte: ‚Da wohnt a no a Neger, da müssen wir a no hin!’ Es ist eine Störung des Privatlebens, gegen die man sich nicht wehren kann.“

Ein afrikanischer Bekannter mußte sich nach Eigenangaben mitten auf der Straße vor Passanten ausziehen. Es war, wie er sagte, die größte Schande seines Lebens. Nur Rache-Phantasien von Menschen, die sich an der Polizei rächen wollen? Der karenzierte Polizist Josef Kleindienst schildert, wie seine Kollegen auf einen des Drogenhandels Verdächtigten eintreten[11]:

„Die treten auf ihn ein, hauen ihn mit Fäusten. Ich steh daneben, sagte nichts, bin fassungslos, wir haben ihn doch eh schon, warum treten Sie den ihn noch, denk ich mir. Endlich kommt ein Offizier, schreit die Kollegen an, sie sollen zur Seite gehen. Gott sei dank, endlich, jetzt hört es auf. Alle lassen vom “ Bimbo-Dealer “ ab, da tritt der Offizier auch noch hin!  […] Der besagte Offizier hatte übrigens bisher mehr als 60 Mißhandlungsbeschwerden gesammelt.“

Viele Afrikaner fühlen sich machtlos und ungeschützt gegen diese Übergriffe, herabsetzende und diskriminierende Äußerungen/Handlungen. Sie haben das Gefühl, vogelfrei zu sein:

Tabelle 62: Subjektive Sicherheit von Afrikanern in Wien

Fühlen Sie sich in Wien vor rassistischen Übergriffen geschützt? Häufigkeit In %
sicher 3 2,0
eher schon 26 17,4
weiß nicht 40 26,8
kaum 51 34,2
sicher nicht 29 19,5
Gesamt 149 100,0

Nur etwa 1/5 der befragten Afrikaner fühlt sich in Wien vor rassistischen Übergriffen eher sicher, mehr als die Hälfte leidet unter einem Gefühl der Unsicherheit. Dieser erschreckend hohe Wert sollte dringend zu vertrauensbildenden Maßnahmen seitens der Behörden führen.

Polizisten entgegnen in Seminaren und Privatgesprächen, daß ihrer Meinung nach die Gewaltbereitschaft von Dealern und Kriminellen erheblich zugenommen habe, was ihrerseits zu erhöhter Nervosität und zu Überreaktionen führen könne.

Der Einsatz vermummter Zeugen

Bei den Gerichtsverhandlungen gegen des Drogenhandels beschuldigte Afrikaner kam es in Dutzenden von Fällen zum Einsatz vermummter Zeugen (großteils mit Motorradhelm vermummt). Einige Afrikaner wurden ausschließlich aufgrund dieser Aussagen verurteilt. Während die Exekutive den Einsatz der unbekannten Zeugen mit deren Gefährdung rechtfertigt, vermuten viele Afrikaner, daß es sich bei den vermummten Zeugen um (afrikanische) Dealer handle, die andere mit erfundenen Angaben ans Messer liefern, um selbst weitgehend straffrei auszugehen. „Helmi“, ein afrikanischer Dealer, auf dessen vermummter Aussage hin viele Afrikaner verurteilt wurden, erhielt (lt. Kurier vom 9.12.2000) wegen Beteiligung am Drogenhandel eine bedingte Strafe von nur einem Jahr.

            Auch unter Juristen ist der Einsatz vermummter Zeugen in hohem Maße umstritten. Gegner dieser Maßnahme werfen z.B. ein, daß die Glaubwürdigkeit des Zeugen bei Tragen eines Motorradhelms kaum mehr geprüft werden könne, weil das Mienenspiel nicht sichtbar wäre. Strafverteidiger sprechen von einer „ungeheuren Drucksituation“ für Verteidigung und Angeklagten, denn beiden sei klar, daß durch einen derartigen Zeugen eine Verurteilung „leichter“ drohe, wobei gleichzeitig das Verteidigungsrecht stark eingeschränkt sei[12].

Die Causa Omofuma

Am 1. Mai 1999 kommt bei einer Abschiebung ein unbekannter junger Mann aus Nigeria ums Leben, sein Name ist Marcus Omofuma. Sein Tod wird unter den in Wien lebenden Afrikanern fast zu einem ähnlichen Symbol der Diskriminierung und der Chancenungleichheit wie der Tod Steve Bikos in Südafrika. Von „Mord“ sprechen manche Afrikaner, von absichtlicher Tötung eines „minderwertigen“, da afrikanischen Lebens. Was war geschehen?

Omofuma war ein junger Nigerianer, der sich illegal in Österreich aufhielt und über Sofia nach Nigeria abgeschoben werden sollte. Da er sich gegen die Abschiebung zur Wehr setzte, wurde er mit Klebebändern so straff geknebelt und gefesselt, daß von den drei begleitenden (und fesselnden) Beamten bei der Ankunft in Sofia nur mehr sein Tod festgestellt werden konnte. Eine in Sofia sofort durchgeführte Obduktion fand Spuren von Klebebändern in seiner Nase. Der lokale Gerichtsmediziner Stojcho Radanov, der als erster die Leiche untersucht hatte, machte das Verschließen des Mundes sowie die Fesselung des Brustkorbes von Omofuma, durch die normale Atmung unmöglich geworden sei, für den Tod verantwortlich.

Alles deutete darauf hin, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dieser radikalen Maßnahme und dem Tode Omofumas bestand. Besonders kirchliche Organisationen protestierten lautstark und verlangten Konsequenzen. Nicht nur Caritas-Präsident Franz Küberl verlangte den Rücktritt der Verantwortlichen für diese offensichtlich nicht ganz unübliche Praxis des Umgangs mit randalierenden Schubhäftlingen[13]. In Wien demonstrierten Afrikaner und Hilfsorganisationen gegen die Praxis der Asyl- und Abschiebepolitik. Die verantwortlichen Politiker und Spitzenpolizeibeamten stritten ab, daß es sich um eine gängige Praxis handle. Sie argumentierten, daß die drei Beamten eigenmächtig gehandelt hätten. Jörg Haider, Chef der FPÖ, rückte den Verstorbenen ohne Beweise in die Nähe von Drogenhändlern:

„Und ich frage mich amal wirklich, was wiegt denn mehr für jene, die Krokodilstränen zerdrückt haben für den zu Tode gekommenen Schubhäftling […] Das Risiko beim Abschub oder die Vernichtung von jungen Menschen, deren Leben vernichtet wird, durch den Drogenkonsum, der von jenen kommt, die hier illegal in Österreich ihr schmutziges Geschäft treiben […] Mörder unserer Kinder haben hier in Österreich nichts verloren…“ (FPÖ – Bundesparteitag, 28.5.1999)

Die Reaktionen der Regierungen und Behörden vor und nach der „Wende“ 2000 auf diesen Todesfall warfen fast mehr Fragen auf als dieser selbst:

Wegen des wenig genehmen bulgarischen Gutachtens wurde ein neues Gutachten bei einem Wiener Experten in Auftrag gegeben, das ein überraschendes und für die Regierung hochwillkommenes Ergebnis lieferte: So war nach Ansicht des Wiener Gerichtsmediziners und Universitätslehrers Christian Reiter der Tod auf ein bis dahin unbekanntes Herzleiden Omofumas zurückzuführen. In Verbindung mit der starken Gegenwehr Omofumas sei dies hauptverantwortlich für sein Ableben gewesen. Eine Interpretation, die an manche Presseerklärungen des Apartheid-Regimes in Südafrika erinnert…. Der Schubhäftling war somit selbst schuld an seinem Ableben, er war sozusagen „über eine Treppe gestürzt“. Doch selbst diese „erfreuliche“ Diagnose enthob die handelnden Organe nicht ihrer Verantwortung, da vor einer so radikalen Maßnahme selbstverständlich zu prüfen ist, ob diese nicht eine Gefahr für den Betreffenden darstellt[14]. Das internationale und nationale Echo auf diese kabarettreife Entwicklung zwang das Ministerium, fast zwei Jahre nach dem Tode Omofumas, ein neues Gutachten einzuholen. Bernd Brinkmann vom Institut für Rechtsmedizin in Münster sprach, so wie bereits der bulgarische Gerichtsmediziner, ebenfalls von Erstickungstod und zeigte sich über Aussagen des Wiener Gutachters verwundert. Dennoch blieb Farid Rifaat, der Anwalt der 3 beschuldigten Polizisten, bei seiner zynischen Interpretation: Marcus Omofuma habe seinen Tod durch sein „rechtswidriges Verhalten“ vor dem Einsteigen und auch während des Fluges „selbst zu verantworten“[15].

Es wurde versucht, die Verantwortung für das Ableben Omofumas zur Gänze auf die handelnden Beamten abzuschieben, die eigenverantwortlich und ohne Deckung ihrer Vorgesetzten den Schubhäftling geknebelt hätten. Der damalige Vorsitzende der FPÖ-Polizeigewerkschafter, Josef Kleindienst, widerspricht dem: Es stehe „außer Zweifel, daß die Zwangsmaßnahmen auch im Innenministerium bekannt und gebilligt waren“[16]. Nach und nach wurden weitere Fälle von Knebelung bekannt. Darüber hinaus wurden die fraglichen Beamten nicht sofort suspendiert, sondern erst auf Druck der Öffentlichkeit außer Dienst gestellt. Anfang 2001 wurde die Suspendierung der drei Beamten, die Omofuma gefesselt und geknebelt hatten, jedoch wieder aufgehoben. Das Innenministerium entschied nach Vorlage des neuen Gutachtens, daß die Beamten weiter Dienst versehen dürfen. Eine neuerliche Suspendierung wurde abgelehnt.

Am 1. Jahrestag des Todes von Marcus Omofuma, am 1. Mai 2000, versammelte sich eine größere Gruppe von Afrikanern vor dem österreichischen Parlament zu einer Gedenkversammlung für Omofuma. Als Zeichen der Trauer – und entsprechend den Bräuchen verschiedener afrikanischer Völker – trugen die wesentlichen Organisatoren der Demonstration weiße Schals. Die Polizei nahm aufgrund ihrer vorausgegangenen Beobachtungen fälschlich an, daß es sich dabei um ein Erkennungszeichen afrikanischer Drogenbosse handle. Diese Interpretation gelangte über verschiedene Kanäle in das Massenblatt Kronenzeitung, welches über bekannt gute Beziehungen zum Polizeiapparat verfügt. So fand sich einige Tage nach der Demonstration ein angesehener afrikanischer Pädagoge – als mutmaßlicher Drogenboß bezeichnet – auf einem Foto dieser Demonstration in der Kronenzeitung wieder, was zu gravierenden beruflichen wie privaten Problemen führte.

Diese ungeschickte und unsensible Handhabung eines fürchterlichen Zwischenfalles mit Todesfolge durch die österreichischen Behörden sowohl vor wie nach der politischen Wende 2000 schadete letztendlich allen:

    • Für viele Afrikaner war damit der endgültige Beweis für eine Art Verschwörung gegen Afrikaner gegeben. Mit Afrikanern könne man eben Dinge tun, für die man bei anderen Opfern hohe Gefängnisstrafen in Kauf nehmen müßte. Ihr geringes Vertrauen in die Objektivität und Fairneß des Staates Österreich wurde weiter erschüttert;

    • Die Exekutive präsentierte sich als Organ, in welchem einfache Angestellte anscheinend tun und lassen konnten, was sie wollten. Die Aufhebung der Suspendierung der drei Beamten wurde von vielen als Beweis für die autoritäre Ausrichtung der Exekutive gedeutet;

    • Viele Mitglieder der Exekutive waren wütend, daß die Leitung der Exekutive jedes Wissen um die Praxis der Knebelung abstritt und damit die alleinige Schuld auf die agierenden Beamten schob;

    • Die Wiener Gerichtsmedizin kam in den Geruch von Gefälligkeitsgutachten;

    • Die Justiz erweckte durch ihre Langsamkeit den Eindruck politisch motivierten Desinteresses an der Weiterverfolgung des Falles;

    • Das Fehlen jedweder politischer Konsequenzen kratzte – bei einem damaligen sozialistischen Innenminister – empfindlich am Selbstbild der SPÖ als Gegenmodell zur FPÖ und ließ ihre Glaubwürdigkeit weiter schrumpfen.

Dennoch hatten diese traurigen Ereignisse auch positive Folgen: So wurde die Abschiebung von Schubhäftlingen in Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen auf internationale Standards gebracht und die Ausbildung der handelnden Beamten deutlich verbessert. Darüber hinaus wurde der Menschenrechtsbeirat gegründet, der sich aus Spitzenbeamten des Innenministeriums und Mitgliedern von NGO’s unter dem Vorsitz eines Verfassungsrichters zusammensetzt und als Kontrollorgan der Sicherheitsexekutive dient. Er konzipiert zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Die ersten Erfahrungsberichte sind eher positiv und heben das konstruktive Meinungsklima der Kooperation hervor[17].

Erst mit dreijähriger Verspätung fand im Frühjahr 2002 der Prozeß gegen die 3 Beamten statt. Dabei wurde u.a. bekannt, daß von Seiten des österreichischen Staates Druck auf den bulgarischen Gerichsmediziner ausgeübt wurde[18]. Der österreichische Gerichtsmediziner schloß sich in seinem Gutachten nun weitgehend den beiden anderen an, die den Tod Omofumas auf die Knebelung zurückführten. Die drei Beamten wurden am 15.4.2002 zu einer bedingten Haftstrafe von jeweils 8 Monaten verurteilt, was viele als äußerst mildes Urteil für diese Tat empfanden. Der Richter betonte jedoch, daß das Zusammenspiel „der Verklebung des Mundes, des Gesichts und Teilen der Nase mit der Brustkorbkompression“ eindeutig tödlich gewesen sei. Ihm sei die Herztod-Variante des Wiener Gerichtsmediziners Reiter „schon damals sehr seltsam vorgekommen“ und finde sie durch die anderen Gutachten klar widerlegt. Der Richter betonte die Schwere des Vergehens „Die Beamten haben Omofuma an all dem gehindert, was den Menschen zum Menschen macht“, sah aber ungenügende Beweise für die Anklage „Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge“, was die Milde der Strafe erkläre (Der Standard, 16.4.2002, S.10).

Wege zum Konfliktabbau – Begegnung abseits von Amtspfaden

Afrikaner und österreichische Polizisten sind einander äußerst fremd. Es ist sehr selten, daß diese beiden Bevölkerungsgruppen einander außerhalb von Amtshandlungen kennenlernen, was den Abbau gegenseitiger Vorurteile erheblich erschwert. Polizei und Armee sind gewiß auch in den meisten afrikanischen Ländern keineswegs für ihren zärtlichen Umgang mit Opposition, Kriminellen und sogar der Zivilbevölkerung bekannt. Afrikaner fühlen sich aber in Wien alleingelassen, stehen einer fremden Justiz gegenüber und sind bei Amtshandlungen und Haftaufenthalten viel stärker isoliert, als sie dies in Afrika wären. Das erzeugt ein größeres Gefühl des Ausgeliefertseins und der Schutzlosigkeit. Daher sorgt jede neue Meldung von mutmaßlichen Übergriffen gegen Afrikaner für enorme Aufregung in den Reihen der Afrikaner. Der meiner Ansicht nach einzige Weg aus dieser gegenseitigen Sprachlosigkeit führt über persönliche Begegnungen in entspannter und konstruktiver Atmosphäre.

            Wien im Frühjahr 1997. Michael Spranger von der Volkshilfe Wien besucht mich im Afro-Asiatischen Institut und fragt mich, ob er mit einer Gruppe von Polizisten das AAI besuchen könnte. Er erzählt mir, daß die Volkshilfe ein Projekt entwickelte, Polizisten mit dem Integrationsbereich vertrauter zu machen und das AAI wäre eines der Symbole. Ich nutze die Gelegenheit und biete ihm an, Seminare für Polizisten für sensibleren Umgang mit Afrikanern und Moslems zu konzipieren und zu organisieren. Er ist begeistert und stimmt zu.

Ich mache mich ans Werk und konzipiere die ersten derartigen Seminare für Polizisten in Österreich. Es ist mir klar, daß ich Berührungspunkte zwischen den Kulturen schaffen muß und daß Frontalvorträge kaum Einstellungen verändern werden. Wichtiger erschien es mir, verbindende Brücken zu finden, auf denen Polizisten wie Afrikaner auf fruchtbare Entdeckungsreise in die unbekannten Welten des anderen Lebensraums gehen konnten.

Zwei Monate später ist der Tag des ersten Seminars gekommen. Ich bemühe mich um einen angenehmen Rahmen, der zu entspannten Gesprächen beitragen soll. Ein heller freundlicher Raum mit einem großen runden Tisch, um den alle gleichrangig herumsitzen und auf dem Kaffee und köstliche afrikanische Kuchen serviert werden.

            Ich erwarte 20 Polizisten unter Leitung von Hrn. Köppel und habe meinerseits 15 Afrikaner eingeladen, die ich wegen ihrer Gesprächskultur schätzengelernt habe. Ich wählte sie auch nach ihren Stärken und Hobbys aus, um möglichst viele Anknüpfungspunkte zu den Interessen der Polizisten zu finden: der eine ist ein exzellenter Musikkenner, der andere ein Poet, der nächste ein Wirtschaftswissenschaftler, die nächste eine dynamische Frau, dazu ein Experte für Religionen, ein Politikwissenschaftler, eine Friseurin, ein afrikanischer Musiker, ein afrikanischer Tänzer, ein Sportexperte, ein Kaufmann usw.

            Unsere Gäste kommen. Wir betreten den Raum. Die Polizisten, anfangs meist noch etwas steif, streben dem unteren Teil des Tisches zu und machen Anstalten zur Blockbildung. Ich ersuche sie, sich so über die Sitzplätze zu verteilen, daß jeder Polizist neben zumindest einem Afrikaner zu sitzen kommt. Sie akzeptieren diesen Vorschlag. Es kann losgehen…


            Ich begrüße die Anwesenden, ersuche jeden einzelnen, sich vorzustellen, nicht nur mit seiner Funktion, sondern auch mit seinen Interessen. Berührungspunkte werden klar, wie an teilweisen überraschten Bewegungen mancher Köpfe erkennbar ist. Ich halte ein kurzes einleitendes Referat über die Situation von Afrikanern in Wien mit starker Betonung häufig vorkommender Mißverständnisse, über afrikanische Höflichkeitsformen und warum manche Weisen, Afrikaner anzusprechen, besonders verletzend sind; über die in Afrika weitverbreitete Kunst der positiven Weltsicht, die „Die Flasche ist halbvoll“-Mentalität usw. Dann spricht auf meinen Wunsch Killian Okanwikpo, ein distinguierter älterer Herr mit feinsinniger Ausstrahlung und Leiter der Association for Democracy in Africa, einige Worte über Bereiche, in denen sich Afrikaner besonders mißachtet fühlen. Nun leite ich die Diskussion ein: ich ersuche die Anwesenden, die gegenseitigen Assoziationen auf eine Tafel zu schreiben. Da steht bei den Polizisten recht prominent Drogenhandel, bei den Afrikanern Mangel an Respekt, Willkür und ähnliches. Wir diskutieren diese Vorbehalte. Es entwickelt sich ein leidenschaftliches Gespräch, das dennoch stets konstruktiv bleibt. Vieles wird angesprochen, wie die Angst jüngerer Polizisten vor der ihrer Meinung nach zunehmenden Brutalität der Kriminellen und dem Gefühl, sich deshalb keinen Fehler erlauben zu dürfen, was zu einer schrofferen Art beiträgt. Die Afrikaner beklagen sich wiederum u.a. über die Verwendung des verletzenden Ausdrucks Neger durch Polizisten. Ein älterer Polizist meint, er würde sich diesen Ausdruck nicht nehmen lassen, weil er ihn gewöhnt sei und er ihn nicht beleidigend finde. Wir diskutieren darüber, ob man einen Ausdruck verwenden sollte, wenn ihn der Andere als verletzend empfindet. Jüngere Polizisten ersuchen die Afrikaner, ihrerseits Pauschalierungen zu unterlassen und nicht generell alle Polizisten für Rassisten zu halten. Gerade jüngere Polizisten seien oft anders als manche ältere Kollegen. Sie ersuchen auch, ihre Sachzwänge zu verstehen, daß sie bestimmte Aufträge der Gesellschaft erhalten und dabei mitunter zwischen den Stühlen sitzen. Die Afrikaner ersuchen ebenfalls um individuelle Einschätzung. Nur eine Minderheit von ihnen sei Drogenhändler, die anderen würden Drogenhandel scharf verurteilen usw. Nach 1 ½ Stunden intensivem Gruppengespräch gleiten die Gespräche – was mich sehr freut – in Privatgespräche ab. Die benachbarten Polizisten und Afrikaner unterhalten sich angeregt über die verschiedensten Dinge, wie z.B. Musik, Sport. Teilweise ist die Unterhaltung geradezu freundschaftlich und herzlich, einige lachen. Dann, obwohl niemand Anzeichen der Müdigkeit und der Langeweile von sich gibt, wird von leitenden Polizisten die rege Diskussion abrupt abgebrochen. Die Polizisten müssen zum nächsten Schulungstermin. Der Abschied fällt auf freundschaftliche Weise aus, es war für alle Beteiligten ein interessanter Nachmittag.

            Zwei Tage später sendet mir Michael Spranger die Evaluierungsergebnisse der Veranstaltungsreihe per Email. Unser Seminar schneidet in der Beurteilung der Polizisten besonders gut ab und beweist die Wichtigkeit dieser erstmaligen Begegnung zwischen Menschen von scheinbar unterschiedlichen Planeten. Eine Polizistin meinte in der Evaluierung:

„Ich weiß, daß das komisch klingt, was ich jetzt sagen werde, aber ich habe gesehen, daß Menschen aus Afrika uns Europäern sehr ähnlich sind. Sie schenken den Kaffee so ein wie wir, sie spielen beim Diskutieren mit den Fingern genau so wie wir, sie unterscheiden sich von den Europäern eigentlich nur durch ihre Hautfarbe.“

Das Fremde ist empfindbar geworden, weil es Gemeinsamkeit offensichtlich machte. Nichts könnte deutlicher als diese Aussage den Unterschied zwischen der Wahrnehmung bei Amtshandlungen und bei persönlicher Begegnung ausdrücken. Afrikaner sind für diese Polizisten „normaler“ geworden und es wird für die meisten eine etwas persönlichere Begegnung sein, wenn sie bei einer zukünftigen Amtshandlung einem Afrikaner gegenüberstehen. Es ist kein Allheilmittel und manche Polizisten– v.a. im fortgeschrittenen Alter – werden kaum zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung bereit sein, dennoch kann man mit diesen Schulungen viel erreichen.

Wie wichtig derartige Kontakte außerhalb der normalen Amtshandlungssituation sind, stellt auch die Studie von Haller (2001:7) fest:

„Auch die Häufigkeit von persönlichen Kontakten mit AusländerInnen beeinflußt die Einstellung ihnen gegenüber: BeamtInnen, die privat zumindest gelegentlich mit AusländerInnen zu tun haben, sind weniger fremdenfeindlich als diejenigen, die keine solchen Beziehungen pflegen.“

Die positiven Reaktionen auf die ersten Sensibilierungsmaßnahmen führten zu einer Reihe weiterer Seminare für Polizisten, die die Volkshilfe und das AAI gemeinsam veranstalteten, wobei ich bei den nächsten Seminaren auch die Association für Democracy in Africa als strukturellen Partner einlud.

Inzwischen sind diese Seminare institutionalisiert, wenn auch aus verschiedenen Gründen nicht mehr am AAI angesiedelt, und wurden in einer leicht veränderten Form unter dem Namen „Polizei und Afrikaner. Pilotprojekt Alsergrund“ ein wichtiger Bestandteil der Polizei-internen Weiterbildung. Leider findet die Teilnahme heute nur mehr auf freiwilliger Basis statt – im Gegensatz zu früheren Seminaren – und erreicht dadurch möglicherweise gerade die Amtskräfte nicht, die am meisten von ihnen profitieren könnten.


[1] UNHCR-Angaben, zitiert im sog. Weisenbericht für die europäische Union, 2000, S.17.

[2] Nach einer am 25.4.2002 festgelegten EU-Richtlinie für die Mindestnormen der Aufnahme von Asylwerbern in Mitgliedstaaten haben diese in Zukunft Anspruch auf existentielle und medizinische Mindestversorgung.

[3] Der Standard. 21.12.2001: UNHCR rügt Österreich. Schwere Defizite in Flüchtlingsbetreuung. In diesem Artikel zeigte sich der UNHCR „äußerst besorgt über die explodierende Zahl von obdachlosen Asylwerbern in Österreich.“

[4] Lacom, Harald. Der Todessprung des Johnson O. Der Standard. Kommentar. 11.8.2001, S. 35.

[5] Quelle: Homepage des UNHCR (http://www.unhcr.com/statistics)

[6] Suchtgiftvergehen betreffen Eigenkonsum von Drogen, -verbrechen den mutmaßlichen Handel mit ihnen.

[7] OGD 2000:210

[8] „Mir wurde gesagt, daß deshalb so viele Dealer Schwarze sind, weil sie von den Süchtigen besonders gut erkannt werden.“ (Kabas,  damaliger Parteichef der FPÖ-Wien, Interview mit Die Presse, 27.1.2000)

[9] Wenn z.B. Le Monde eine Karikatur bringt, die zeigt, daß in Österreich wieder die Züge in die Konzentrationslager fahren, dann ist dies übler populistischer Journalismus, der einfach Haßobjekte schaffen möchte, diesmal für die Linke. Ich schreibe dies mit großem Bedauern, da für mich Le Monde neben Die Zeit stets mein bevorzugtes internationales Medium war, auch als Quelle für meine Vorlesungen. Ich hätte eine Berichterstattung auf diesem Niveau in ihr nicht für möglich gehalten.

[10] Nicht nur auf die Zeit nach dem Regierungswechsel bezogen.

[11] Auszüge aus seinem Buch „Ich gestehe!“, zitiert in der Kronenzeitung vom 21.9.2000, S. 20.

[12]  Siehe z.B. Der Standard, 21.6.2001, S.2. Über die Wichtigkeit des Rollenspiels. Die Vermummung von anonymen Zeugen als Thema einer Podiumsdiskussion.

[13] „Kleine Zeitung“ vom 4.5.1999

[14] Vor zwei Jahrzehnten kam es zur Verurteilung eines Bundesheerausbilders der Kaserne Mautern, der einen gesundheitlich beeinträchtigten Wehrdiener bei einer Übung so stark strapazierte, daß dieser starb. Auch hier wurde berücksichtigt, daß die „Mächtigen“ in dieser Situation die Pflicht hatten, die Sicherheit des Anvertrauten zu gewährleisten.

[15]  Der Standard, 3.5.2001. Kommentar. S. 36.

[16] Der Standard“ vom 5.5.1999, Kommentar.

[17] Der Standard, 24.4.2001. „Partner, kein Aufpasser“. Menschenrechtsbeirat gab dem Innenminister 92 Empfehlungen.

[18] Dieser: „Für mich war sofort klar, daß Omofuma erstickt ist. Dennoch wurde mir von österreichischer Seite ausgerichtet, ich solle das Gutachten milde formulieren…!“ (News 11/2002, S. 33).

[19] WOGE E.V./Institut für soziale Arbeit E. V. (Hg.): Handbuch der sozialen Arbeit mit Kinderflüchtlingen. Votum Verlag 1999.

[20] Seligmann, M. E. P.: Erlernte Hilflosigkeit. 1979 Wien, Urban und Schwarzenberg

Die Letzten in der Warteschlange – Puzzlesteine der Situation afrikanischer minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge

Ursula Weinhäupl

Die Situation

Die Erfahrungen, die ich als Betreuerin einer Wohngemeinschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge afrikanischer Herkunft gesammelt habe und weiter sammle, sind nicht gerade einfach in einen Artikel zu fassen. Wie überhaupt die Problematik und Situation dieser speziellen Gruppe nicht leicht darzustellen sein wird ­– wer sie nicht von allen Seiten beleuchtet, gerät in Gefahr, ein verzerrtes Bild zu liefern. Nahezu jeder Satz, der über die so genannten UMFs geschrieben wird, ist auf seine Art etikettierend, verfälscht und unvollständig. Doch er ist besser als gar kein Satz. Auch bruchstückhafte Ausschnitte der teilweise bedrückenden Realität helfen mit, sich ein Bild zu machen. Meine Puzzlesteine der Realität habe ich in dem Kontakt mit etwa 30 afrikanischen Flüchtlingen zusammengetragen – sie zeigen Alltagserlebnisse als Betreuerin, Gründe des Asylansuchens, Durchführung und Problematik des Asylverfahrens und auch das Problem der Kriminalität. Hinter diesen Strukturen stecken Menschen mit Gefühlen der Frustration, aber auch der Erwartungen.

Hier muß man meiner Meinung nach zwischen Flüchtlingen unterscheiden, deren Leben in ihrem Heimatstaat tatsächlich gefährdet ist und jenen, die aus wirtschaftlichen Gründen und Vorstellungen – richtigen oder falschen, das sei dahingestellt – vom „reichen Europa“ ihr Land verlassen und sich ein besseres Leben erwarten. Wobei klar ist: Jeder Flüchtling hat einen Grund, die Strapazen der ungewissen und gefährlichen Flucht auf sich zu nehmen. Die Frage ist, ob dieser Grund nach dem österreichischen Asylgesetz ausreicht.

Auf jeden Fall finden sich Wirtschaftsflüchtlinge beziehungsweise Menschen, die aus anderen Gründen wie Verfolgung und Krieg flüchteten,  in einer schwierigen Situation wieder. Oft werden ihnen auf der Flucht von Schleppern und anderen Afrikanern Tips gegeben, wie sie die größte Chance hätten, sich im neuen fremden Land ein Leben aufzubauen. Diese Ratschläge beinhalten meist, sofort nach der Ankunft einen Asylantrag zu stellen und ein Land und eine Verfolgungsgeschichte zu erfinden, die die Chance auf einen positiven Asylbescheid kräftig erhöhen sollen.

Doch das ist oft die falsche Entscheidung: Bei den Asylverfahren werden die Asylbewerber sehr genau nach den Gegebenheiten des angegebenen Heimatlandes gefragt. Durch Prüfungen der Sprache, des Wissens über das Land – die Natur, die Flagge, die Städte, die Religion und, und, und – werden Lügen meist mühelos aufgedeckt. Oft sind Sachverständige des angegebenen Heimatlandes anwesend, die die Angaben der Identität überprüfen.

Länder, die für diese Notlügen bevorzugt gewählt werden, sind Sierra Leone und der Sudan. Die Jugendlichen sind jetzt in einer fatalen Situation. Ihr Asylantrag wird negativ beschieden, da für die Asylbehörde damit auch der Rest der Geschichte unglaubwürdig wird.

Die Flüchtlinge werden damit immer tiefer in einen Strudel aus Unwahrheiten gezogen und sind irgendwann mit der Tatsache konfrontiert, keine oder eine nur sehr geringe Chance zu haben, in Österreich ein normales Leben zu führen, arbeiten zu dürfen und sich eine Zukunft aufzubauen zu können. Dazu kommt die Erwartungshaltung der Angehörigen im Heimatland: Oft haben viele Angehörige oder mehrere Familien Geld zusammengespart, um einen jungen Burschen nach Europa zu schicken, um durch dessen spätere Gegenleistungen auch die eigene Situation verbessern zu können. Oft findet man lebensfremde „Hollywoodvorstellungen“ bei den Jugendlichen vor, die durch Fernsehen und „Mundpropaganda“ entstanden, und dann der Konfrontation mit der traurigen Realität keinesfalls standhalten. In solchen Fällen lastet also nicht nur der Druck auf ihnen, selbst überleben zu müssen, sondern sie fühlen sich auch noch für Familienangehörige verantwortlich, die in Afrika Hoffnungen in sie setzen. Es ist für  viele Flüchtlinge undenkbar, ihrer Familie ihre wirkliche Lebenssituation in Österreich zu gestehen, was die Vision vom „Goldenen Europa“ in der afrikanischen Bevölkerung weiter pflegt.

Im Zuge des Asylverfahrens wird so von vielen eine neue Identität konstruiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein kurzes Fallbeispiel zitieren, das ich im Buch „Soziale Arbeit mit Kinderflüchtlingen“ fand, das mir die Augen öffnete und mich lehrte, mit dem Problem „Lüge und Wahrheit“ besser umgehen zu lernen:

„Wie heißt du?“

„Wie alt bist du?“

„Wie und wo kommst du her?“

-wird Bubaquar gefragt, als er an dem Schreibtisch einer Sozialarbeiterin in der Erstversorgungseinrichtung für Kinderflüchtlinge steht.

Er wiederholt, was er auch am Tag zuvor auf der Ausländerbehörde schon mal jemandem geantwortet hat, der ihm die gleichen Fragen stellte; Name, Geburtsdatum, Herkunftsland.

Er nennt nicht seinen eigentlichen Namen und auch nicht sein tatsächliches Geburtsdatum – er ist jemand anderes geworden.

Bubaquar wollte weg von zu Hause, denn dort, wo er herkommt, sah er keine Chancen. Das Land in dem er lebte, ist korrupt und hat sich immer noch nicht erholt von dem Bürgerkrieg, der zwar offiziell die Kolonialzeit beendet, aber keine funktionierenden Strukturen gebracht hat. Bubaquar hat zwar den Krieg selbst nicht mehr erlebt, kämpfte aber jeden Tag auf der Straße um einen „pocket-money-job“.

Er war gut in der Schule, hätte gerne einen qualifizierten Job gehabt. Statt dessen trug er an einem Tag Zementsäcke, am nächsten Tag war er Bote für den Stoffhändler und am übernächsten Tag fand er gar nichts. Dann war das „nach Hause kommen“ besonders schlimm, da die Familie auf jeden Penny dringend angewiesen ist. Sie bewirtschaften zwar eine kleine Farm, aber der Ertrag reicht nicht für alle, der Großvater ist krank, die Medikamente sind sehr teuer  und seinen jüngeren Geschwister sollen auch zur Schule gehen. Aber dafür fehlt das Schulgeld.

Bubaquar hörte von der Möglichkeit, nach Europa zu kommen. Er erfuhr, daß  man am besten als „blinder Passagier“ dorthin gelangt, daß es schon einige geschafft haben, es aber auch ein sehr gefährlicher Weg ist, da die Seeleute die blinden Passagiere verprügeln und sogar über Bord werden, wenn sie sie entdecken. Natürlich kostete die Überfahrt zunächst viel Geld, der „connection- man“ war nicht billig, aber dafür sah er die Möglichkeit, richtig Geld zu verdienen und die Familie wirklich zu unterstützen. Von ihm bekam er Hilfestellung, um auf ein Schiff zu gelangen und Tipps für seinen weiteren Weg. Wenn er in Deutschland ankommt, soll er sich einen anderen Namen zulegen und sagen, daß er 14 Jahre alt ist und aus Sierra Leone kommt. Damit hätte er bessere Chancen, tatsächlich auch in Deutschland bleiben zu können. Er soll sagen, daß seine Eltern tot sind und er keinen Kontakt zu seinen Geschwistern hat. Sein guter Vorsatz, seine Familie finanziell zu unterstützen reiche lange nicht aus.

So legt er sich eine zweite Identität zu und erzählt als Prince seine Geschichte. [19]

Ob die Ursachen, aufgrund derer sich Bubaquar als „Prince“ eine neue Identität zulegt, zu verurteilen sind, stelle ich dem Urteil des Lesers anheim. Ich selbst kann seine Motive nur zu gut nachvollziehen.

Doch haben diese Lügen fatale Auswirkungen auf die Situation jener Flüchtlinge, die am anderen Ende der facettenreichen Dimension stehen: Jene Menschen, die sich tatsächlich in Lebensgefahr befunden hatten und oft unbeschreibliches Leid und traumatische Erlebnisse hinter sich haben; jene Flüchtlinge, die nach Europa kamen, um überleben zu können. Diese Afrikaner kommen nun in unser Land, um sich zu retten ­– und stehen erheblichen Vorurteilen der Bevölkerung, Abneigung und ungläubigen Gesichtern im Zuge des Asylverfahren gegenüber. Jene Flüchtlinge, die tatsächlich aus Sierra Leone oder aus anderen Krisengebieten stammen, werden nun bezüglich ihrer Asylgründe strengsten Prüfungen unterzogen und sind gezwungen, ihre Erlebnisse bis ins kleinste Detail schildern, damit ihnen Glauben geschenkt wird. Zum einen ist es hier für weniger gebildete afrikanische Flüchtlinge sehr schwer bis unmöglich, den „Wissenstest“ über ihr Land zu bestehen. Einige hatten niemals eine Schule besucht, kamen nur selten aus ihrem Dorf heraus und kennen weder die geographische Lage des Landes noch die Himmelsrichtungen, die Geschichte des Landes oder die Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt. Selbst ich wäre mir nicht hundertprozentig sicher, ob ich als Jugendliche einen derartigen Test über Österreich problemlos bestanden hätte, ich jedoch verfüge über eine umfangreiche und langjährige Schulbildung. Dazu kommt ein weiteres psychologisches Problem: Häufig treten auch Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen auf, die sich durch das Erleben eines traumatischen Ereignisses entwickeln können: Verdrängen, Vergessen, Affektverflachung und emotionale Abstumpfung, außerdem Depression, was auch zu Einschränkungen in Denkleistungen und Gedächtnisleistungen führen kann.

Reaktionen, die für die durch tägliche Lügengeschichten frustrierten Mitglieder der Asylbehörde und auch des unabhängigen Bundesasylsenats und Verwaltungsgerichtshofes oft nur einen Schluß zulassen: ein weiterer Wirtschaftsflüchtling. Einen der so genanntem Poolbetreuer, die minderjährigen Asylwerbern vom zuständigen Magistrat der Stadt Wien als rechtliche Vertreter beim Asylverfahren zur Seite stehen, hörte ich einmal sagen: „Für die aus Sierra Leone mach ma prinzipiell kan Einspruch mehr“ (gegen den Entscheid der Asylbehörde, Anm.).

Menschen, die teilweise den Tod ihrer Angehörigen, das Abschlachten des eigenen Bruders, Krieg und Folter erlebt haben, werden dadurch in Österreich auf eine Art und Weise  empfangen, welche die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Störung deutlich erhöht. Schließlich ist die Reaktion des Umfeldes nach einem traumatischen Ereignis ausgesprochen wichtig dafür, wie der traumatisierte Mensch mit seinen Erfahrungen umzugehen und leben lernt. Oft bestehen irrationale Schuldgefühle, überlebt zu haben, selbst Schuld an den Geschehnissen zu haben oder daran, daß ihm diese widerfahren sind. Wenn die Umgebung mit weiteren Beschuldigungen, Unverständnis und Zweifel, also mit indirekten weiteren Schuldzuweisungen reagiert, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer lebenslangen psychischen Beeinträchtigung.

Das Recht auf Recht

Wie kurz erwähnt, ist auch die rechtliche Vertretung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge ein problematisches Kapitel. Dies liegt meiner Ansicht nach zum Teil daran, daß manche Beamte in den Bereich der Flüchtlingsvertretung „zwangsversetzt“ werden und dementsprechendes Desinteresse und Vorurteile gegenüber Ausländern/Afrikanern an den Tag legen.

Doch trifft das sicher nicht für alle zu: Ich habe auch andere und sehr engagierte Beamte kennengelernt, die sich sehr für Flüchtlinge einsetzten. Oft zu sehr: durch psychische Überlastung und unzureichende Einschulung in diesen Problembereich ist bei vielen nach kurzer Zeit ein Burnout-Syndrom erkennbar. Und da gerade hochengagierte Beamte dazu tendieren, den Asylwerbern bedingungslos Glauben zu schenken, folgt dem Enthusiasmus oft nach kurzer Zeit Desillusionierung aufgrund der nicht selten vorkommenden kreierten Identitäten und Lügen. Eine Enttäuschung, die dann oft generalisiert und auf alle Flüchtlinge umgelegt wird. Auch ich muß gestehen, relativ unvorbereitet in diesen Problemkreis „hineingestoßen“ worden zu sein. Und auch ich mußte viel an Naivität und Gutgläubigkeit ablegen. Ich mußte lernen, daß der Umgang mit den Unwahrheiten entscheidend dafür ist, ob man sich in diesem Bereich noch engagieren kann oder nach kurzer Zeit mit Vorurteilen behaftet ist.

Mehr als einmal habe ich erlebt, daß es durch mangelhaftes Engagement der Poolbetreuer zu Fristversäumnissen kam. Viele minderjährige Flüchtlinge haben ihre Rechtsvertretung vor dem Asylverfahren nicht einmal zu Gesicht bekommen, geschweige denn die Gelegenheit gehabt eine Strategie auszuarbeiten oder entsprechend auf die Belastung vorbereitet zu werden. Mir sind auch Fälle bekannt, bei denen die Rechtsvertretung bei dem Verfahren nicht einmal anwesend war. Meist wird ein Einspruch eines negativen Bescheides verweigert und der Jugendliche wird schriftlich über diese Entscheidung verständigt. Damit ist die Zuständigkeit des Poolbetreuers beendet. Die Jugendlichen sind im Normalfall dieser Rechtsvertretung hilflos ausgeliefert. Sie sind der deutschen Sprache nicht mächtig, sie kennen unser komplexes Rechtssystem nicht und sie werden oft überhaupt nicht oder sehr mangelhaft informiert. Durch dieses Gefühl des Ausgeliefertseins kommt es häufig zu einer passiven Grundhaltung und einem resignativen Warten, ohne selbst die Initiative ergreifen zu können. Ob eine Bundesbetreuung für den Zeitraum des Asylverfahrens gewährt wird, obliegt dem zuständigen Beamten. Es handelt sich jedoch um eine so genannte „Kannbestimmung“ und keine „Mußbestimmung“: Zum einen wird die Betreuung schon beim geringsten Anlaß beendet, zum anderen kann sie auch von Anfang an verweigert werden. Nach welchen Kriterien die Entscheidung „Bundesbetreuung ja/nein“ getroffen wird, ist für mich allerdings oft in keinster Weise nachvollziehbar. Manche Flüchtlinge wandern direkt von der Asylantragstellung in die Schubhaft, in absolut vergleichbaren Fällen wird die Bundesbetreuung gewährt oder auch nicht … Nach welchen Maßstäben wird hier gemessen? Sympathie? Tagesverfassung der Beamten? Ohrläppchengröße?

Die Jugendlichen haben wenig Möglichkeiten, die Zeit des Wartens sinnvoll zu überbrücken: Asylwerber, deren Verfahren noch im Laufen ist, dürfen theoretisch – meist schlecht bezahlte und niedrige – Tätigkeiten ausführen. Praktisch wird der Antrag auf Beschäftigungsbewilligung meist abgelehnt, da Asylwerber nur dann arbeiten dürfen, wenn keine anderen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Sie sind sozusagen „die letzten in der Warteschlange“.

Flüchtlinge, denen kein Asyl gewährt wurde, haben nicht das Recht zu arbeiten und somit auch keine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Die meisten Arbeitgeber stellen auch für Tätigkeiten, für die keine Beschäftigungsbewilligungen erforderlich sind (Werkverträge, beispielsweise Werbetätigkeiten) fast ausschließlich Arbeitskräfte ein, die bereits volljährig sind, im ordentlichen Asylverfahren stehen oder überhaupt bereits eine Aufenthaltsberechtigung haben. Ansonsten verlieren sie ihre Arbeitskräfte bei der nächsten Polizeikontrolle unter Umständen an die Schubhaft, was natürlich für den Arbeitgeber zusätzlichen Streß bedeuten würde und somit vermieden wird. Sind die Flüchtlinge minderjährig, so bekommen sie wenigstens in den meisten Fällen bis zu ihrem 18. Lebensjahr eine Unterkunft und Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt.

Flüchtlinge, deren Asylantrag bereits negativ beschieden wurde, haben nahezu keine Möglichkeit mehr, auf legalem Weg Geld zu verdienen. Die tatsächliche Durchführung der Abschiebung ist in manchen afrikanischen Ländern nicht möglich, da im allgemeinen nicht in Krisengebiete abgeschoben wird, bzw. sich auch manche Länder weigern, den Menschen als Staatsbürger anzuerkennen und „zurückzunehmen“, falls keine Dokumente vorhanden sind, die seine Herkunft beweisen.  Teilweise werden die Flüchtlinge, Jugendliche wie Erwachsene, in Schubhaft genommen, jedoch nach einigen Monaten wieder frei gelassen; nämlich dann, wenn sich eine tatsächliche Abschiebung als undurchführbar erweist bzw. nach längstens 6 Monaten Haft.

Die meisten Flüchtlinge bleiben in Österreich und versuchen, sich als „illegale Menschen“ durchzuschlagen. Sie stehen ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit auf der Straße: Sie dürfen nicht arbeiten, dürfen bzw. können aufgrund der Sprachbarrieren oder aus finanziellen Gründen keine Ausbildung machen, haben teilweise kein Dach über dem Kopf (die Caritas, das Evangelische Flüchtlingshaus und andere „Notschlafstellen“ sind restlos überfüllt, und auch keine Dauerlösung). Eigentlich sind sie gar nicht existent und eine Lösung des Problems scheint nicht in Sicht. Wie sie überleben sollen, ist eine Frage, mit der sich die Behörden anscheinend nicht beschäftigen wollen.

Dafür beschäftigen sie sich dann mit den Auswirkungen dieser konstruierten Kriminalität. Denn der Schritt in die Kriminalität ist in dieser Situation natürlich ein kleiner: Die Hoffnungen der jungen Menschen sind enttäuscht, ihre Erwartungen haben sich nicht nur keinesfalls erfüllt, sie stecken statt dessen in einem Sud aus Perspektivenlosigkeit und wissen nicht mehr weiter.

Oft ist dann totales Rückzugsverhalten, Passivität und ein depressives Erscheinungsbild die Folge. Manche sehen nur noch zwei Möglichkeiten: Der erste ist eine Scheinehe, der zweite ist es, sich durch kriminelle Taten, beispielsweise das Dealen von illegalen Suchtmitteln, am Leben zu erhalten. Obwohl ich sehr wohl sehe, daß die gesetzlichen Strukturen den Afrikanern hier fast jede andere Möglichkeit versperren, überleben zu können, bin ich immer noch der Meinung – und viele Flüchtlinge, die ich kennenlernte, haben mich in dieser Überzeugung auch gestärkt, – daß es noch andere Mitteln und Wege gibt, um sein Leben als illegalisierter Mensch in Österreich bewältigen zu können. Das ist jedoch mit sehr viel Mühen und einem immerwährenden Kampf verbunden. Es gibt viele dieser Kämpfer und viele finden eine Lösung, beispielsweise künstlerische Tätigkeiten, für die keine Arbeitsbewilligung erforderlich ist. Dieser Kampf erfordert jedoch viel Kraft und Energie.

Genau diese Energie wird vielen Flüchtlingen aber genommen: Durch ihr Gefühl des Ausgeliefertseins, durch den „Fleischwolf Asylverfahren“ – durch den sie oft Jahre gedreht werden und der bei unbegleiteten minderjährigen Afrikanern immer gleich zu enden scheint -, und die täglichen Erfahrungen und rassistischen Übergriffe, denen sie ausgesetzt sind. Depression und Passivität sind die Folge. Ich vergleiche das Resultat dieser „Gehirnwäsche“ gerne mit der Theorie der gelernten Hilflosigkeit von Seligman[20]: Wenn man Lebewesen oftmaligen aversiven Reizen aussetzt, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, diesen durch aktives Handeln zu entkommen, kommt es zu einem passiven Verhalten, welches sogar bei einer Veränderung der Versuchsbedingungen, also der Möglichkeit, die Situation zu verändern, bestehen bleibt. Genau dieses Phänomen der gelernten Hilflosigkeit beobachte ich bei meiner Tätigkeit tagtäglich. Beispielsweise schlug ich einem Burschen, den ich damals betreute, vor, das zweite (wieder negative) Asylverfahren zu übersetzen, damit wir dann zusammen überlegen können, ob wir für eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof um Verfahrenshilfe ansuchen sollten. Ich hörte von ihm nur den einen Satz: „I‘m tired – I don‘t want you to do anything for me.“ Woraufhin er sich wieder in sein Bett zurückzog, in dem er die meiste Zeit des Tages verbrachte.

Wäre es Flüchtlingen erlaubt, ja – würden sie vielleicht sogar darin bestärkt, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen, würde das die Kriminalitätsproblematik in Wien beachtlich reduzieren. Und auch das medial ausgeschlachtete Problem der Drogenkriminalität im Zusammenhang mit Afrikanern wäre nicht in einem derartigen Ausmaß gegeben. Doch derzeit ist es gegeben: Meinen Erfahrungen nach sind viele afrikanische Flüchtlinge in den Drogenhandel verwickelt – und das sollte nicht leichtfertig als reines Vorurteil oder rassistische Sichtweise abgetan werden. Denn durch ein Leugnen des Problems würde man wieder nur die Augen davor verschließen, anstatt nach dem Warum zu fragen.

Und für dieses Warum drängen sich die Erklärungen ja auch auf. Wobei ich dem häufig geäußerten Verdacht der Justiz, daß ein Großteil der Afrikaner schon im Heimatland „engagiert“ werde und die Schlepper von der Drogenmafia bezahlt würden, durch meine bisherigen Erfahrungen keinen Glauben schenken kann; beziehungsweise trifft dies meines Erachtens nach nur auf einen verschwindend kleinen Prozentsatz der Asylwerber zu. Doch der Kontakt ist schnell hergestellt: Einmal in Wien angekommen, dauert es meist keine Woche, bis die Flüchtlinge ein Angebot von einem Mitglied der Drogenmafia bekommen. Ich habe den Eindruck, daß die meisten Flüchtlinge sich anfangs dagegen wehren und das Angebot für eine geraume Zeitdauer ausschlagen. Doch mit der Zeit erkennen sie immer mehr die Härten ihrer Situation, sehen den Reichtum um sich, kommen durch die eventuellen Verpflichtungen gegenüber ihrer Familie zunehmend unter Druck – auch dadurch, daß sie ohne finanzielle Mittel oder ein Bett zum Schlafen dastehen, sobald sie volljährig sind. Und auf der anderen Seite sehen sie diejenigen, die genug Geld mit dem Drogenhandel verdienen, um wenigstens in finanzieller Hinsicht sorglos leben zu können.

Dazu kommt auch eine gewisse Erwartungshaltung von der Gesellschaft – bei deren Konstruktion die Medien eine große Rolle spielen. Jedenfalls kommt es, wenn ich mit einem Mitglied unserer Wohngemeinschaft durch die Straßen gehe, nicht selten vor, daß sie von Suchtmittelkonsumenten (meist von Heroin oder Kokain) angesprochen werden. Diese nehmen einfach nur aufgrund der Hautfarbe an, bei allen Afrikanern Suchtgift kaufen zu können. Ein Vorurteil, das keineswegs nur von Drogenkonsumenten gepflegt wird – so denken viele Bürger unserer Stadt. Afrikaner stehen ständig unter Verdacht, sind tagtäglich Vorurteilen und schiefen Blicken ausgesetzt und es vergeht kaum ein Tag an dem sie nicht in irgendeiner Art und Weise mit den Angriffen der Bevölkerung und der Justiz konfrontiert sind.

So bleibt diese Möglichkeit des Gelderwerbs in ihren Köpfen ständig präsent. Und bei vielen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sie keinen anderen Weg mehr sehen, an dem sie bereits solche Aversionen entwickelt haben, daß sie sich denken „Wenn es schon jeder von mir glaubt, dann kann ich es auch tun“.

Diejenigen Afrikaner, die nichts mit dem Drogenhandel zu tun haben, stehen vor dem Problem, ständig kontrolliert zu werden, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln.  Mir ist ein Fall bekannt, in dem es zu einer Anzeige gekommen ist, nur weil ein Afrikaner im hinteren Teil eines Straßenbahnwagons Suchtmittel verkaufte und ein zweiter Afrikaner zufällig im vorderen Wagon saß. Durch seine Hautfarbe wurde er sofort der Komplizenschaft verdächtigt und mit auf das Revier genommen. Die Wut und Verzweiflung, die sich bei dunkelhäutigen Menschen dadurch aufstaut, kann ich mir gut vorstellen. Sie fühlen sich ständig angegriffen und sind rassistischen Übergriffen hilflos ausgeliefert. Ihre Hautfarbe ist ein leicht wahrnehmbarer Unterschied, dadurch ist es natürlich sehr einfach, Afrikaner aus der Straßenbahn „zu fischen“ und zu kontrollieren.

Auch ein anderer minderjähriger Flüchtling mußte eine derartige Erfahrung machen: Mit viel Mühe war es gelungen, dem Burschen den Traum zu erfüllen, in die Schule gehen zu dürfen. Er hatte in einer beachtlich kurzen Zeit seine Deutschkenntnisse stark verbessert, und eine sehr engagierte Hauptschullehrerin hatte sich bereiterklärt, ihn in ihrer Klasse zu unterrichten, in der er bei weitem der Älteste war. Nach zwei Schultagen in der Hauptschule ging er in der Pause mit einer Schulfreundin in einen Supermarkt, um sich ein Jausenbrot zu kaufen. An der Kassa zahlte er auch ihr Jausenbrot mit; Beim Verlassen des Kaufhauses gab sie ihm das entsprechende Geld zurück. Ein älterer Bürger beobachtete die Szene. Ein junges Schulmädchen, ein Schwarzer, Geld wird ausgetauscht . . . das läßt für den österreichischen Durchschnittsbürger nur eine Interpretation zu. Er verständigte die Polizei. Diese kam und holte den Jugendlichen aus seiner neuen Schulklasse, direkt während des Unterrichtes, um ihn wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz auf das Revier mitzunehmen. Das war sein letzter Schultag. Er traute sich nie wieder in diese Klasse.

Die Vorgangsweise der Polizei bei derartigen Aktionen läßt mit Sicherheit einiges zu wünschen über. So passiert es beispielsweise sehr oft, daß Afrikaner unschuldig verurteilt werden – bei Drogenrazzien werden nämlich ganze Kolpinghäuser und Unterbringungsstätten nahezu „ausgeräumt“. Falls etwas gefunden wird und sich der tatsächliche Besitzer nicht eruieren läßt, werden Anzeigen gegen die meisten der dort untergebrachten Leute gemacht.

Trotzdem – aus der Sicht der Polizisten verstehe ich auch diese Vorgehensweise in letzter Konsequenz; ich würde auch nicht gerne die Stelle der Polizeibeamten einnehmen, die jeden Tag in Straßenbahnstationen und öffentlichen Verkehrsmitteln stehen, um ihren Dienst zu verrichten. Schließlich steht auch die Polizei dem Problem der ständig zunehmenden Kriminalität in diesem Bereich ohnmächtig gegenüber. Entsprechend groß ist die Frustration vieler Beamter. Sie verrichten ihren Dienst unter ständigen Angriffen durch Bürger, die diese „präventiven Kontrollen“ aller Afrikaner, so wie auch ich, als rassistisch und verurteilungswürdig empfinden.

Handelt es sich tatsächlich um einen Drogendealer, so ist die typische Vorgehensweise, die Kapseln, in denen das Suchtgift aufbewahrt wird und die im Mund transportiert werden, umgehend zu schlucken. Damit hat der Polizist keine Beweismittel in der Hand. Ein Magenröntgen „aus Verdachtsgründen“ darf nur mit Einverständnis des Verdächtigen durchgeführt werden – dementsprechend sind Erfolgserlebnisse für Polizisten in diesem Bereich äußerst rar. Selbst wenn es dem Beamten gelingt, einen Täter zu verhaften, blüht der Handel weiter, da nur ausgesprochen selten „größere Fische“ hinter Gittern gebracht werden und die „ausführenden Personen“ problemlos durch andere ersetzt werden. Ich selbst sehe nicht die Polizei als Täter, sondern die Drogenbosse, die die Situation dieser Leute ausnutzen und sie für ihr schmutziges Geschäft als „austauschbare Endstücke“ einsetzen. Außerdem beschuldige ich die österreichische Beschäftigungspolitik und Gesetzgebung, das Auftreten dieser Delikte zu fördern, ohne jedoch die Verkäufer von Suchtmittel, die sich in der beschriebenen, ausweglos scheinenden Situation befinden, in Schutz zu nehmen. Ich verabscheue diese Art der Geldbeschaffung und es ist und bleibt für mich ein schweres Verbrechen, gegen das ich mit all meinen Mitteln kämpfe. Ich glaube daran, daß es andere Wege gibt zu überleben. Auch wenn ich sie manchmal, um ehrlich zu sein, durch die äußerst schwierige Arbeitssituation und die „Endzeitstimmung“ in der Wohngemeinschaft, selbst nicht mehr sehe. Doch es gibt viele Flüchtlinge, die tagtäglich dafür kämpfen, zu überleben und sie geben mir die Kraft, meinen Job weiter ausführen zu können. Ich achte und bewundere sie zutiefst. Jene, die den Rücken straffen, wenn sie die Blicke spüren. Jene, die als Künstler oder Journalisten dafür eintreten, daß sich die Einstellung der Menschen Afrikanern gegenüber ändert oder jene, die täglich den Mist der Österreicher aus der U- Bahnstation putzen. Sie sind für mich Sinnbilder wirklich stolzer Personen.


[1] UNHCR-Angaben, zitiert im sog. Weisenbericht für die europäische Union, 2000, S.17.

[2] Nach einer am 25.4.2002 festgelegten EU-Richtlinie für die Mindestnormen der Aufnahme von Asylwerbern in Mitgliedstaaten haben diese in Zukunft Anspruch auf existentielle und medizinische Mindestversorgung.

[3] Der Standard. 21.12.2001: UNHCR rügt Österreich. Schwere Defizite in Flüchtlingsbetreuung. In diesem Artikel zeigte sich der UNHCR „äußerst besorgt über die explodierende Zahl von obdachlosen Asylwerbern in Österreich.“

[4] Lacom, Harald. Der Todessprung des Johnson O. Der Standard. Kommentar. 11.8.2001, S. 35.

[5] Quelle: Homepage des UNHCR (http://www.unhcr.com/statistics)

[6] Suchtgiftvergehen betreffen Eigenkonsum von Drogen, -verbrechen den mutmaßlichen Handel mit ihnen.

[7] OGD 2000:210

[8] „Mir wurde gesagt, daß deshalb so viele Dealer Schwarze sind, weil sie von den Süchtigen besonders gut erkannt werden.“ (Kabas,  damaliger Parteichef der FPÖ-Wien, Interview mit Die Presse, 27.1.2000)

[9] Wenn z.B. Le Monde eine Karikatur bringt, die zeigt, daß in Österreich wieder die Züge in die Konzentrationslager fahren, dann ist dies übler populistischer Journalismus, der einfach Haßobjekte schaffen möchte, diesmal für die Linke. Ich schreibe dies mit großem Bedauern, da für mich Le Monde neben Die Zeit stets mein bevorzugtes internationales Medium war, auch als Quelle für meine Vorlesungen. Ich hätte eine Berichterstattung auf diesem Niveau in ihr nicht für möglich gehalten.

[10] Nicht nur auf die Zeit nach dem Regierungswechsel bezogen.

[11] Auszüge aus seinem Buch „Ich gestehe!“, zitiert in der Kronenzeitung vom 21.9.2000, S. 20.

[12]  Siehe z.B. Der Standard, 21.6.2001, S.2. Über die Wichtigkeit des Rollenspiels. Die Vermummung von anonymen Zeugen als Thema einer Podiumsdiskussion.

[13] „Kleine Zeitung“ vom 4.5.1999

[14] Vor zwei Jahrzehnten kam es zur Verurteilung eines Bundesheerausbilders der Kaserne Mautern, der einen gesundheitlich beeinträchtigten Wehrdiener bei einer Übung so stark strapazierte, daß dieser starb. Auch hier wurde berücksichtigt, daß die „Mächtigen“ in dieser Situation die Pflicht hatten, die Sicherheit des Anvertrauten zu gewährleisten.

[15]  Der Standard, 3.5.2001. Kommentar. S. 36.

[16] Der Standard“ vom 5.5.1999, Kommentar.

[17] Der Standard, 24.4.2001. „Partner, kein Aufpasser“. Menschenrechtsbeirat gab dem Innenminister 92 Empfehlungen.

[18] Dieser: „Für mich war sofort klar, daß Omofuma erstickt ist. Dennoch wurde mir von österreichischer Seite ausgerichtet, ich solle das Gutachten milde formulieren…!“ (News 11/2002, S. 33).

[19] WOGE E.V./Institut für soziale Arbeit E. V. (Hg.): Handbuch der sozialen Arbeit mit Kinderflüchtlingen. Votum Verlag 1999.

[20] Seligmann, M. E. P.: Erlernte Hilflosigkeit. 1979 Wien, Urban und Schwarzenberg

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